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Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Niedersachsen verfügt über sechs Staatliche Gewerbeaufsichtsämter, die jeweils einen sehr großen Flächenzuständigkeitsbereich abdecken. Jedes Amt ist für eine Fläche verantwortlich, die in anderen Bundesländern von zwei oder mehr Behörden betreut werden würde. Das Land hat eigene Verordnungen zur Gefährdungsbeurteilung erlassen, die über die bundesweiten Mindestanforderungen hinausgehen.

6 Ämter Staatliche Gewerbeaufsichtsämter NdsPersVG
NdsPersVG

Maßgebliches Landesgesetz

Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NdsPersVG) und die NdsGefABeurtV (Verordnung zur Gefährdungsbeurteilung) bilden den landesspezifischen Rahmen für Arbeitsschutzaufgaben der Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.

Besonderheiten in Niedersachsen

  • Flächenmäßig größte Zuständigkeitsbereiche pro Amt in Deutschland
  • Eigene Niedersächsische Verordnung zur Gefährdungsbeurteilung über Bundesstandard hinaus
  • Schwerpunkte: Agrarwirtschaft, Automobilindustrie (VW-Region) und Offshore-Windenergie

Alle 6 Ämter in Niedersachsen

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Niedersachsen?

Niedersachsen hat 6 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Staatliche Gewerbeaufsichtsämter organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.

Welches Gesetz gilt in Niedersachsen für die Gefährdungsbeurteilung?

Das maßgebliche Landesgesetz in Niedersachsen ist NdsPersVG. Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NdsPersVG) und die NdsGefABeurtV (Verordnung zur Gefährdungsbeurteilung) bilden den landesspezifischen Rahmen für Arbeitsschutzaufgaben der Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Was prüfen die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen?

Die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.

Wie oft wird ein Betrieb in Niedersachsen kontrolliert?

Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Niedersachsen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.

Was passiert, wenn eine Kontrolle in Niedersachsen Mängel feststellt?

Stellen die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.

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