Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Niedersachsen verfügt über sechs Staatliche Gewerbeaufsichtsämter, die jeweils einen sehr großen Flächenzuständigkeitsbereich abdecken. Jedes Amt ist für eine Fläche verantwortlich, die in anderen Bundesländern von zwei oder mehr Behörden betreut werden würde. Das Land hat eigene Verordnungen zur Gefährdungsbeurteilung erlassen, die über die bundesweiten Mindestanforderungen hinausgehen.
Maßgebliches Landesgesetz
Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NdsPersVG) und die NdsGefABeurtV (Verordnung zur Gefährdungsbeurteilung) bilden den landesspezifischen Rahmen für Arbeitsschutzaufgaben der Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.
Besonderheiten in Niedersachsen
- Flächenmäßig größte Zuständigkeitsbereiche pro Amt in Deutschland
- Eigene Niedersächsische Verordnung zur Gefährdungsbeurteilung über Bundesstandard hinaus
- Schwerpunkte: Agrarwirtschaft, Automobilindustrie (VW-Region) und Offshore-Windenergie
Alle 6 Ämter in Niedersachsen
Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Hannover
Telefon: 0511 9096-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA-Schwerpunkt)
DetailsGewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Braunschweig
Telefon: 0531 8822-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Produktionsbetrieben
DetailsGewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Oldenburg
Telefon: 0441 799-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege und Gesundheit
DetailsGewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Osnabrück
Telefon: 0541 503-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsGewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Lüneburg
Telefon: 04131 15-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Dienstleistungsbetrieben
DetailsGewerbeaufsichtsamt Göttingen
Göttingen
Telefon: 0551 5070-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Universitäten und Forschungseinrichtungen
DetailsVorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Niedersachsen?
Niedersachsen hat 6 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Staatliche Gewerbeaufsichtsämter organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Niedersachsen für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Niedersachsen ist NdsPersVG. Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NdsPersVG) und die NdsGefABeurtV (Verordnung zur Gefährdungsbeurteilung) bilden den landesspezifischen Rahmen für Arbeitsschutzaufgaben der Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen?
Die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Niedersachsen kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Niedersachsen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Niedersachsen Mängel feststellt?
Stellen die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.