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Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Niedersachsen verfügt über zehn Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück), die gemeinsam das gesamte Bundesland flächendeckend betreuen. Am Standort Hildesheim sind zusätzlich zentrale Unterstützungsstellen für Gefahrstoffrecht und Ladungssicherung angesiedelt.

10 Ämter Staatliche Gewerbeaufsichtsämter ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz
ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz

Maßgebliches Landesgesetz

Die Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts bestimmt die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter als zuständige Behörden für den Vollzug des bundesweiten Arbeitsschutzgesetzes in Niedersachsen.

Besonderheiten in Niedersachsen

  • Zehn Gewerbeaufsichtsämter für flächendeckende Aufsicht im gesamten Bundesland
  • Zentrale Unterstützungsstellen für Gefahrstoffrecht (ZUS AGG) und Ladungssicherung (ZUS LLGS) in Hildesheim
  • Schwerpunkte: Agrarwirtschaft, Automobilindustrie (VW-Region) und Offshore-Windenergie

Alle 10 Ämter in Niedersachsen

Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung?

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Niedersachsen?

Niedersachsen hat 10 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Staatliche Gewerbeaufsichtsämter organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.

Welches Gesetz gilt in Niedersachsen für die Gefährdungsbeurteilung?

Das maßgebliche Landesgesetz in Niedersachsen ist ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz. Die Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts bestimmt die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter als zuständige Behörden für den Vollzug des bundesweiten Arbeitsschutzgesetzes in Niedersachsen. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Was prüfen die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen?

Die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.

Wie oft wird ein Betrieb in Niedersachsen kontrolliert?

Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Niedersachsen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.

Was passiert, wenn eine Kontrolle in Niedersachsen Mängel feststellt?

Stellen die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.

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