Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Niedersachsen verfügt über zehn Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück), die gemeinsam das gesamte Bundesland flächendeckend betreuen. Am Standort Hildesheim sind zusätzlich zentrale Unterstützungsstellen für Gefahrstoffrecht und Ladungssicherung angesiedelt.
Maßgebliches Landesgesetz
Die Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts bestimmt die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter als zuständige Behörden für den Vollzug des bundesweiten Arbeitsschutzgesetzes in Niedersachsen.
Besonderheiten in Niedersachsen
- Zehn Gewerbeaufsichtsämter für flächendeckende Aufsicht im gesamten Bundesland
- Zentrale Unterstützungsstellen für Gefahrstoffrecht (ZUS AGG) und Ladungssicherung (ZUS LLGS) in Hildesheim
- Schwerpunkte: Agrarwirtschaft, Automobilindustrie (VW-Region) und Offshore-Windenergie
Alle 10 Ämter in Niedersachsen
Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Hannover
Telefon: 0511 9096-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA-Schwerpunkt)
DetailsGewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Braunschweig
Telefon: 0531 35476-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Produktionsbetrieben
DetailsGewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Oldenburg
Telefon: 0441 799-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege und Gesundheit
DetailsGewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Osnabrück
Telefon: 0541 503-500
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsGewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Lüneburg
Telefon: 04131 15-1400
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Dienstleistungsbetrieben
DetailsGewerbeaufsichtsamt Göttingen
Göttingen
Telefon: 0551 5070-01
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Universitäten und Forschungseinrichtungen
DetailsGewerbeaufsichtsamt Celle
Celle
Telefon: 05141 755-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsGewerbeaufsichtsamt Cuxhaven
Cuxhaven
Telefon: 04721 506-200
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsGewerbeaufsichtsamt Emden
Emden
Telefon: 04921 9217-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsGewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Hildesheim
Telefon: 05121 163-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsVorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Niedersachsen?
Niedersachsen hat 10 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Staatliche Gewerbeaufsichtsämter organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Niedersachsen für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Niedersachsen ist ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz. Die Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts bestimmt die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter als zuständige Behörden für den Vollzug des bundesweiten Arbeitsschutzgesetzes in Niedersachsen. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen?
Die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Niedersachsen kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Niedersachsen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Niedersachsen Mängel feststellt?
Stellen die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.