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Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück überwacht Betriebe im Osnabrücker Land und im Emsland, einer Region mit starker Metallverarbeitung, Landwirtschaft und Logistik. Im Rahmen der GDA-Schwerpunktaktion werden Betriebe auf die ordnungsgemäße Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen kontrolliert.

Zuständigkeitsgebiet:

Osnabrück, Emsland, Grafschaft Bentheim, Osnabrück (Landkreis)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz im Osnabrücker Land und Emsland
  • Überwachung von Metallverarbeitung, Logistik und Landwirtschaft
  • Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung zu psychischen Belastungen
  • Überwachung von Ausnahmen von Arbeitszeitvorschriften
  • Bearbeitung von Unfallmeldungen und Beschwerden

Was prüft Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Gefahrstoffe in der Metallverarbeitung
  • Saisonarbeit und Erntehelfer
  • Arbeitszeitgestaltung in Logistikzentren
  • Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung
  • Ergonomie und körperliche Belastungen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
NdsGefABeurtVNiedersächsische Verordnung zur Gefährdungsbeurteilung
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
GefStoffVGefahrstoffverordnung – relevant für metallverarbeitende Betriebe

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Betriebe in Osnabrück auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück scheitert?

Stellt Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Adresse
Süsterstraße 4
49074 Osnabrück
Telefon
0541 503-0
Bundesland
Niedersachsen

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