Gewerbeaufsicht Schleswig-Holstein
Der staatliche Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein ist seit dem 1. Juli 2025 Teil des neu gegründeten Landesamts für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG, Zentrale Neumünster). Zuvor lag die Zuständigkeit bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK), einer bundesweit einmaligen Konstruktion einer Landesaufgabe bei einem Unfallversicherungsträger. Die Arbeitsschutzaufsicht arbeitet an drei Standorten: Kiel, Lübeck und Itzehoe.
Maßgebliches Landesgesetz
Die Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchGzustBehV SH) bestimmt das LASG als zuständige Behörde für den Vollzug des bundesweiten Arbeitsschutzgesetzes in Schleswig-Holstein.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
- Seit 01.07.2025 Teil des neuen LASG, davor bei der Unfallkasse Nord (StAUK) angesiedelt
- Drei Standorte (Kiel, Lübeck, Itzehoe) für flächendeckende Betreuung
- Maritime Wirtschaft und Tourismus prägen viele Betriebe an der Küste
Alle 3 Ämter in Schleswig-Holstein
LASG Kiel (Arbeitsschutz)
Kiel
Telefon: 0431 220040-10
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Bildung und Gesundheit
DetailsLASG Lübeck (Arbeitsschutz)
Lübeck
Telefon: 0451 317501-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
DetailsLASG Itzehoe (Arbeitsschutz)
Itzehoe
Telefon: 04821 66-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsVorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein hat 3 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Schleswig-Holstein für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Schleswig-Holstein ist ArbSchGzustBehV SH. Die Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchGzustBehV SH) bestimmt das LASG als zuständige Behörde für den Vollzug des bundesweiten Arbeitsschutzgesetzes in Schleswig-Holstein. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) in Schleswig-Holstein?
Die Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) in Schleswig-Holstein prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Schleswig-Holstein kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Schleswig-Holstein geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Schleswig-Holstein Mängel feststellt?
Stellen die Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) in Schleswig-Holstein fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.