Gewerbeaufsicht Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein betreibt das Staatliche Arbeitsschutzzentrum an drei Standorten (Kiel, Lübeck, Neumünster), die gemeinsam die Arbeitsschutzaufsicht für das gesamte Land übernehmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der maritimen Wirtschaft und der Windenergie, die in Schleswig-Holstein überproportional stark vertreten sind. Die psychische Gefährdungsbeurteilung in saisonalen Tourismusbetrieben an der Nord- und Ostseeküste ist ein weiteres Prüfschwerpunktthema.
Maßgebliches Landesgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz-Durchführungsgesetz Schleswig-Holstein (ArbSchGDG SH) regelt die Zuständigkeiten des Staatlichen Arbeitsschutzzentrums und enthält spezifische Anforderungen für die maritime Wirtschaft und den Tourismussektor.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
- Maritime Wirtschaft und Windenergie als besondere Branchenschwerpunkte
- Saisonale Tourismusinspektionen an Nord- und Ostseeküste
- Drei Standorte (Kiel, Lübeck, Neumünster) für flächendeckende Norddeutschland-Betreuung
Alle 2 Ämter in Schleswig-Holstein
Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein hat 2 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Staatliches Arbeitsschutzzentrum organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Schleswig-Holstein für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Schleswig-Holstein ist ArbSchGDG SH. Das Arbeitsschutzgesetz-Durchführungsgesetz Schleswig-Holstein (ArbSchGDG SH) regelt die Zuständigkeiten des Staatlichen Arbeitsschutzzentrums und enthält spezifische Anforderungen für die maritime Wirtschaft und den Tourismussektor. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Staatliches Arbeitsschutzzentrum in Schleswig-Holstein?
Die Staatliches Arbeitsschutzzentrum in Schleswig-Holstein prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Schleswig-Holstein kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Schleswig-Holstein geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Schleswig-Holstein Mängel feststellt?
Stellen die Staatliches Arbeitsschutzzentrum in Schleswig-Holstein fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.