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LASG Lübeck (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Der Standort Lübeck des Landesamts für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) betreut Betriebe in der Hansestadt und in den umliegenden Landkreisen einschließlich Segeberg. Mit dem Hafen Lübeck und der Tourismusregion Ostsee überwacht die Behörde eine vielfältige Betriebslandschaft. Psychische Gefährdungsbeurteilungen werden im GDA-Rahmen regelmäßig geprüft.

Zuständigkeitsgebiet:

Lübeck, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Stormarn

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Süd- und Ostholstein
  • Überwachung von Hafenwirtschaft, Tourismus und Handel
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Betriebsbesichtigungen
  • Beratung zu Gefährdungsbeurteilung in KMU

Was prüft LASG Lübeck (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
  • Arbeitsschutz in Hafen und Logistik
  • Saisonarbeit und Tourismus
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Dokumentation nach §6 ArbSchG
  • Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ArbSchGzustBehV SHLandesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Arbeitsschutzgesetz
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbStättVArbeitsstättenverordnung

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft LASG Lübeck (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LASG Lübeck (Arbeitsschutz) Betriebe in Lübeck auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LASG Lübeck (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt LASG Lübeck (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LASG Lübeck (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LASG Lübeck (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) – Standort Lübeck
Adresse
Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck
Bundesland
Schleswig-Holstein

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