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Staatliches Arbeitsschutzamt Lübeck – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Der Standort Lübeck des Staatlichen Arbeitsschutzzentrums Schleswig-Holstein betreut Betriebe in der Hansestadt und in den umliegenden Landkreisen. Mit dem Hafen Lübeck und der Tourismusregion Ostsee überwacht die Behörde eine vielfältige Betriebslandschaft. Psychische Gefährdungsbeurteilungen werden im GDA-Rahmen regelmäßig geprüft.

Zuständigkeitsgebiet:

Lübeck, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Stormarn

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Süd- und Ostholstein
  • Überwachung von Hafenwirtschaft, Tourismus und Handel
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Betriebsbesichtigungen
  • Beratung zu Gefährdungsbeurteilung in KMU

Was prüft Staatliches Arbeitsschutzamt Lübeck?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
  • Arbeitsschutz in Hafen und Logistik
  • Saisonarbeit und Tourismus
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Dokumentation nach §6 ArbSchG
  • Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ArbSchGDG SHArbeitsschutzgesetz-Durchführungsgesetz Schleswig-Holstein
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbStättVArbeitsstättenverordnung

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Staatliches Arbeitsschutzamt Lübeck die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Staatliches Arbeitsschutzamt Lübeck Betriebe in Lübeck auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Staatliches Arbeitsschutzamt Lübeck scheitert?

Stellt Staatliches Arbeitsschutzamt Lübeck fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Staatliches Arbeitsschutzamt Lübeck vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Staatliches Arbeitsschutzamt Lübeck suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Staatliches Arbeitsschutzzentrum Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
Adresse
Kronsforder Allee 2–6
23560 Lübeck
Telefon
0451 7000-0
Bundesland
Schleswig-Holstein

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