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Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt übernimmt das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) mit einer zentralen Behörde die staatliche Arbeitsschutzaufsicht für das gesamte Land. Das LAV hat einen klaren Schwerpunkt auf der chemischen Industrie und dem Bergbau, die in Sachsen-Anhalt historisch bedeutend sind. Das Chemiedreieck Bitterfeld-Leuna-Schkopau stellt besondere Anforderungen an die Überwachung von Gefahrstoffen und psychischen Belastungen in Schichtbetrieben.

1 Amt Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) ArbSchGDG LSA
ArbSchGDG LSA

Maßgebliches Landesgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz-Durchführungsgesetz Sachsen-Anhalt (ArbSchGDG LSA) regelt die Zuständigkeiten des LAV Sachsen-Anhalt und legt besondere Anforderungen für die Aufsicht in der Chemieindustrie und im Bergbau fest.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

  • Schwerpunkt Chemiedreieck Bitterfeld-Leuna-Schkopau: Gefahrstoffüberwachung und GB Psych in Schichtbetrieben
  • Kombinierte Zuständigkeit: Verbraucherschutz und Arbeitsschutz unter einem Dach im LAV
  • Besondere Prüfschwerpunkte Bergbau-Nachfolgebetriebe und Tagebausanierung

Alle 1 Amt in Sachsen-Anhalt

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Sachsen-Anhalt?

Sachsen-Anhalt hat 1 Amt, das für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig ist. Diese sind als Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.

Welches Gesetz gilt in Sachsen-Anhalt für die Gefährdungsbeurteilung?

Das maßgebliche Landesgesetz in Sachsen-Anhalt ist ArbSchGDG LSA. Das Arbeitsschutzgesetz-Durchführungsgesetz Sachsen-Anhalt (ArbSchGDG LSA) regelt die Zuständigkeiten des LAV Sachsen-Anhalt und legt besondere Anforderungen für die Aufsicht in der Chemieindustrie und im Bergbau fest. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Was prüfen die Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Sachsen-Anhalt?

Die Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Sachsen-Anhalt prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.

Wie oft wird ein Betrieb in Sachsen-Anhalt kontrolliert?

Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Sachsen-Anhalt geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.

Was passiert, wenn eine Kontrolle in Sachsen-Anhalt Mängel feststellt?

Stellen die Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Sachsen-Anhalt fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.

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