LAV Sachsen-Anhalt Halle – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt ist mit dem Fachbereich Arbeitsschutz in Halle (Saale) und Magdeburg für den gesamten staatlichen Arbeitsschutz im Land zuständig. Die Chemieindustrie in Halle-Merseburg und die Bergbautradition prägen das Betriebsumfeld. Psychische Gefährdungsbeurteilungen werden im GDA-Rahmen regelmäßig geprüft.
Zuständigkeitsgebiet:
Halle, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis, Anhalt-Bitterfeld
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in Sachsen-Anhalt
- Überwachung von Chemie, Bergbau und Energie
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungsverfahren für BImSchG-Anlagen
- Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
- Beratung zu GDA-konformen Verfahren der GB Psych
Was prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Gefahrstoffe in der Chemieindustrie
- Arbeitsschutz im Bergbau und Energiesektor
- Ergonomie und körperliche Belastungen
- Schichtarbeit und Nachtarbeit in Chemiebetrieben
- Vollständigkeit der Dokumentation
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| ArbSchGDG LSA | Arbeitsschutzgesetz-Durchführungsgesetz Sachsen-Anhalt – landesrechtliche Zuständigkeiten |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung – Chemieindustrie in Halle-Merseburg |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle Betriebe in Halle auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAV Sachsen-Anhalt Halle scheitert?
Stellt LAV Sachsen-Anhalt Halle fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAV Sachsen-Anhalt Halle vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAV Sachsen-Anhalt Halle suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) – Fachbereich Arbeitsschutz, Halle (Saale)
- Adresse
- Große Steinstraße 54
06108 Halle (Saale) - Telefon
- 0345 5708-0
- Website
- www.lav.sachsen-anhalt.de
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Jetzt GB Psych erstellen
Bereiten Sie sich auf eine Kontrolle durch LAV Sachsen-Anhalt Halle vor. SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme Dokumentation in Minuten.
Kostenlos starten Demo buchen