LAV Sachsen-Anhalt Halle – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt überwacht mit dem Dezernat 54 in Halle (Saale) den staatlichen Arbeitsschutz im Regionalbereich Süd. Weitere Dezernate des Fachbereichs Arbeitsschutz sitzen in Dessau-Roßlau (Zentraldezernat), Magdeburg, Stendal und Halberstadt. Die Chemieindustrie in Halle-Merseburg prägt das Betriebsumfeld der Region Halle.
Zuständigkeitsgebiet:
Halle (Saale), Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz für den Regionalbereich Süd
- Überwachung der Chemieindustrie in Halle-Merseburg
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Beratung zu GDA-konformen Verfahren der GB Psych
- Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
- Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen
Was prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Gefahrstoffe in der Chemieindustrie
- Ergonomie und körperliche Belastungen
- Schichtarbeit und Nachtarbeit in Chemiebetrieben
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| ArbSch-ZustVO | Zuständigkeitsverordnung für das Arbeitsschutzrecht des Landes Sachsen-Anhalt – bestimmt das LAV als zuständige Behörde |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung – Chemieindustrie in Halle-Merseburg |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle Betriebe in Halle (Saale) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAV Sachsen-Anhalt Halle scheitert?
Stellt LAV Sachsen-Anhalt Halle fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAV Sachsen-Anhalt Halle vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAV Sachsen-Anhalt Halle suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) – Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Regionalbereich Süd, Halle (Saale)
- Adresse
- Hansering 15
06108 Halle (Saale) - Telefon
- 0345 52162-0
- lav-gasued@sachsen-anhalt.de
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
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