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LAV Sachsen-Anhalt Halle – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt überwacht mit dem Dezernat 54 in Halle (Saale) den staatlichen Arbeitsschutz im Regionalbereich Süd. Weitere Dezernate des Fachbereichs Arbeitsschutz sitzen in Dessau-Roßlau (Zentraldezernat), Magdeburg, Stendal und Halberstadt. Die Chemieindustrie in Halle-Merseburg prägt das Betriebsumfeld der Region Halle.

Zuständigkeitsgebiet:

Halle (Saale), Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für den Regionalbereich Süd
  • Überwachung der Chemieindustrie in Halle-Merseburg
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Beratung zu GDA-konformen Verfahren der GB Psych
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
  • Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen

Was prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Gefahrstoffe in der Chemieindustrie
  • Ergonomie und körperliche Belastungen
  • Schichtarbeit und Nachtarbeit in Chemiebetrieben
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ArbSch-ZustVOZuständigkeitsverordnung für das Arbeitsschutzrecht des Landes Sachsen-Anhalt – bestimmt das LAV als zuständige Behörde
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
GefStoffVGefahrstoffverordnung – Chemieindustrie in Halle-Merseburg

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle Betriebe in Halle (Saale) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAV Sachsen-Anhalt Halle scheitert?

Stellt LAV Sachsen-Anhalt Halle fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAV Sachsen-Anhalt Halle vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAV Sachsen-Anhalt Halle suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) – Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Regionalbereich Süd, Halle (Saale)
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon
0345 52162-0
Bundesland
Sachsen-Anhalt

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