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LAV Sachsen-Anhalt Halle – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt ist mit dem Fachbereich Arbeitsschutz in Halle (Saale) und Magdeburg für den gesamten staatlichen Arbeitsschutz im Land zuständig. Die Chemieindustrie in Halle-Merseburg und die Bergbautradition prägen das Betriebsumfeld. Psychische Gefährdungsbeurteilungen werden im GDA-Rahmen regelmäßig geprüft.

Zuständigkeitsgebiet:

Halle, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis, Anhalt-Bitterfeld

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Sachsen-Anhalt
  • Überwachung von Chemie, Bergbau und Energie
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Genehmigungsverfahren für BImSchG-Anlagen
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
  • Beratung zu GDA-konformen Verfahren der GB Psych

Was prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Gefahrstoffe in der Chemieindustrie
  • Arbeitsschutz im Bergbau und Energiesektor
  • Ergonomie und körperliche Belastungen
  • Schichtarbeit und Nachtarbeit in Chemiebetrieben
  • Vollständigkeit der Dokumentation

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ArbSchGDG LSAArbeitsschutzgesetz-Durchführungsgesetz Sachsen-Anhalt – landesrechtliche Zuständigkeiten
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
GefStoffVGefahrstoffverordnung – Chemieindustrie in Halle-Merseburg

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft LAV Sachsen-Anhalt Halle Betriebe in Halle auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAV Sachsen-Anhalt Halle scheitert?

Stellt LAV Sachsen-Anhalt Halle fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAV Sachsen-Anhalt Halle vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAV Sachsen-Anhalt Halle suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) – Fachbereich Arbeitsschutz, Halle (Saale)
Adresse
Große Steinstraße 54
06108 Halle (Saale)
Telefon
0345 5708-0
Bundesland
Sachsen-Anhalt

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