Gewerbeaufsicht Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) mit Standorten in Rostock und Stralsund die staatliche Arbeitsschutzaufsicht. Das LAGuS ist eine Besonderheit in Deutschland, da es Gesundheits- und Sozialaufsicht mit Arbeitsschutzaufgaben kombiniert. Besondere Prüfschwerpunkte liegen in Landwirtschaft, Fischerei und dem saisonalen Tourismus an der Ostseeküste.
Maßgebliches Landesgesetz
Mecklenburg-Vorpommern wendet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) direkt an, ohne ein eigenständiges Landesausführungsgesetz. Die Zuständigkeit liegt beim LAGuS als übergeordneter Landesbehörde.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
- Kombinierte Behörde: Gesundheits- und Sozialaufsicht plus Arbeitsschutz unter einem Dach
- Schwerpunkt Landwirtschaft, Fischerei und saisonaler Tourismus (Ostseeküste)
- Besondere Anforderungen bei Saisonarbeitskräften und Erntehelfern
Alle 2 Ämter in Mecklenburg-Vorpommern
Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme psychische Gefährdungsbeurteilung – die Dokumentation, die LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Mecklenburg-Vorpommern erwarten. Die Einrichtung dauert 3 Minuten.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern hat 2 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Mecklenburg-Vorpommern für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist ArbSchG. Mecklenburg-Vorpommern wendet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) direkt an, ohne ein eigenständiges Landesausführungsgesetz. Die Zuständigkeit liegt beim LAGuS als übergeordneter Landesbehörde. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Mecklenburg-Vorpommern?
Die LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Mecklenburg-Vorpommern prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Mecklenburg-Vorpommern Mängel feststellt?
Stellen die LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Mecklenburg-Vorpommern fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.