Gewerbeaufsicht Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt die Abteilung Arbeitsschutz des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGuS) mit Standorten in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund die staatliche Arbeitsschutzaufsicht. Das Grundsatzdezernat sitzt in Rostock. Besondere Prüfschwerpunkte liegen in Landwirtschaft, Tourismus und dem Gesundheitswesen.
Maßgebliches Landesgesetz
Mecklenburg-Vorpommern wendet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) direkt an, ohne ein eigenständiges Landesausführungsgesetz. Die Zuständigkeit liegt beim LAGuS als landesweit zuständiger, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nachgeordneter Behörde.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
- Vier Dienststandorte (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund) für flächendeckende Aufsicht
- Kombinierte Behörde: Gesundheits- und Sozialaufsicht plus Arbeitsschutz unter einem Dach
- Schwerpunkt Landwirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen
Alle 4 Ämter in Mecklenburg-Vorpommern
LAGuS Rostock
Rostock
Telefon: 0385 588-59952
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsLAGuS Schwerin
Schwerin
Telefon: 0385 588-59962
Psychische Gefährdungsbeurteilung
DetailsLAGuS Neubrandenburg
Neubrandenburg
Telefon: 0385 588-59972
Psychische Gefährdungsbeurteilung
DetailsLAGuS Stralsund
Stralsund
Telefon: 0385 588-59982
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsVorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern hat 4 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Mecklenburg-Vorpommern für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist ArbSchG. Mecklenburg-Vorpommern wendet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) direkt an, ohne ein eigenständiges Landesausführungsgesetz. Die Zuständigkeit liegt beim LAGuS als landesweit zuständiger, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nachgeordneter Behörde. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Mecklenburg-Vorpommern?
Die LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Mecklenburg-Vorpommern prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Mecklenburg-Vorpommern Mängel feststellt?
Stellen die LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Mecklenburg-Vorpommern fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.