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LAGuS Stralsund – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Arbeitsschutzabteilung des LAGuS in Stralsund ist für Vorpommern-Rügen und die Hansestadt Greifswald zuständig. Tourismus, Hafenwirtschaft und Gesundheitswesen prägen die Betriebslandschaft der Region.

Zuständigkeitsgebiet:

Landkreis Vorpommern-Rügen, Hansestadt Greifswald, nördlicher Teil Vorpommern-Greifswald

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für Vorpommern-Rügen und Greifswald
  • Überwachung von Tourismus, Hafenwirtschaft und Gesundheitswesen
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Beratung zu psychischen Belastungen in Saisonbetrieben
  • Überwachung der Arbeitszeitvorschriften
  • Durchführung von GDA-Betriebsbesichtigungen

Was prüft LAGuS Stralsund?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Schichtarbeit und Saisonarbeit im Tourismus
  • Gefährdungen im Hafen- und Logistikbereich
  • Arbeitsschutz im Gesundheitswesen
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft LAGuS Stralsund die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LAGuS Stralsund Betriebe in Landkreis Vorpommern-Rügen auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAGuS Stralsund scheitert?

Stellt LAGuS Stralsund fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAGuS Stralsund vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAGuS Stralsund suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern – Arbeitsschutz Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

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