LAGuS Stralsund – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Arbeitsschutzabteilung des LAGuS in Stralsund ist für Vorpommern-Rügen und die Hansestadt Greifswald zuständig. Tourismus, Hafenwirtschaft und Gesundheitswesen prägen die Betriebslandschaft der Region.
Zuständigkeitsgebiet:
Landkreis Vorpommern-Rügen, Hansestadt Greifswald, nördlicher Teil Vorpommern-Greifswald
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz für Vorpommern-Rügen und Greifswald
- Überwachung von Tourismus, Hafenwirtschaft und Gesundheitswesen
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Beratung zu psychischen Belastungen in Saisonbetrieben
- Überwachung der Arbeitszeitvorschriften
- Durchführung von GDA-Betriebsbesichtigungen
Was prüft LAGuS Stralsund?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Schichtarbeit und Saisonarbeit im Tourismus
- Gefährdungen im Hafen- und Logistikbereich
- Arbeitsschutz im Gesundheitswesen
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft LAGuS Stralsund die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LAGuS Stralsund Betriebe in Landkreis Vorpommern-Rügen auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAGuS Stralsund scheitert?
Stellt LAGuS Stralsund fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAGuS Stralsund vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAGuS Stralsund suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern – Arbeitsschutz Stralsund
- Adresse
- Frankendamm 17
18439 Stralsund - Telefon
- 0385 588-59982
- Website
- www.lagus.mv-regierung.de
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
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