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LAGuS Schwerin – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Arbeitsschutzabteilung des LAGuS in Schwerin ist für den südlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns zuständig. Sie überwacht Betriebe in der Landeshauptstadt Schwerin sowie in ländlichen Regionen mit Schwerpunkt auf Landwirtschaft und Handwerk. Im GDA-Programm werden auch hier psychische Gefährdungsbeurteilungen gezielt kontrolliert.

Zuständigkeitsgebiet:

Schwerin, Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz im südlichen Mecklenburg-Vorpommern
  • Überwachung von Betrieben in Landwirtschaft, Handel und Handwerk
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zur GDA-konformen Umsetzung
  • Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
  • Bearbeitung von Arbeitsunfallanzeigen

Was prüft LAGuS Schwerin?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
  • Gefährdungen durch körperliche Belastungen
  • Arbeitszeitgestaltung in Kleinunternehmen
  • Dokumentation nach §6 ArbSchG
  • Unterweisung und Schulung der Beschäftigten

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz
JArbSchGJugendarbeitsschutzgesetz

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft LAGuS Schwerin die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft LAGuS Schwerin Betriebe in Schwerin auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAGuS Schwerin scheitert?

Stellt LAGuS Schwerin fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAGuS Schwerin vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAGuS Schwerin suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern – Arbeitsschutz Schwerin
Adresse
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon
0385 5885-0
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

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