LAGuS Neubrandenburg – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Arbeitsschutzabteilung des LAGuS in Neubrandenburg ist für die Mecklenburgische Seenplatte und den südöstlichen Teil des Landkreises Vorpommern-Greifswald zuständig. Die Region ist ländlich geprägt mit Landwirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen als wichtigen Wirtschaftszweigen.
Zuständigkeitsgebiet:
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie südöstlicher Teil des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz für die Mecklenburgische Seenplatte und Südost-Vorpommern
- Überwachung von Betrieben in Landwirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
- Beratung zur GDA-konformen Umsetzung
- Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
- Bearbeitung von Arbeitsunfallanzeigen
Was prüft LAGuS Neubrandenburg?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsschutz in der Landwirtschaft und im Tourismus
- Gefährdungen im Gesundheits- und Pflegewesen
- Dokumentation nach §6 ArbSchG
- Arbeitszeitgestaltung in Saisonbetrieben
- Unterweisung und Schulung der Beschäftigten
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft LAGuS Neubrandenburg die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LAGuS Neubrandenburg Betriebe in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie südöstlicher Teil des Landkreises Vorpommern-Greifswald auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAGuS Neubrandenburg scheitert?
Stellt LAGuS Neubrandenburg fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAGuS Neubrandenburg vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAGuS Neubrandenburg suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern – Arbeitsschutz Neubrandenburg
- Adresse
- Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg - Telefon
- 0385 588-59972
- Website
- www.lagus.mv-regierung.de
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
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