LAGuS Rostock – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) überwacht in Rostock den staatlichen Arbeitsschutz für die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Hier sitzt zugleich das Grundsatzdezernat der Abteilung Arbeitsschutz mit dem Gewerbeärztlichen Dienst. Ein Schwerpunkt liegt auf saisonalen Betrieben im Tourismus und der Gastronomie sowie auf Hafenbetrieben.
Zuständigkeitsgebiet:
Landkreis Rostock, Hansestadt Rostock
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz für Rostock und den Landkreis Rostock
- Überwachung von Tourismus, Gesundheitswesen und Hafen
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Beratung zu psychischen Belastungen in Saisonbetrieben
- Überwachung der Arbeitszeitvorschriften
- Durchführung von GDA-Betriebsbesichtigungen
Was prüft LAGuS Rostock?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Schichtarbeit und Saisonarbeit im Tourismus
- Arbeitsschutz in der Gastronomie
- Gefährdungen im Hafen- und Logistikbereich
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen (Bundesgesetz, MV hat keine eigene Landesergänzung) |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz |
| MuSchG | Mutterschutzgesetz |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft LAGuS Rostock die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LAGuS Rostock Betriebe in Landkreis Rostock auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAGuS Rostock scheitert?
Stellt LAGuS Rostock fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAGuS Rostock vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAGuS Rostock suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern – Arbeitsschutz Rostock
- Adresse
- Blücherstraße 1
18055 Rostock - Telefon
- 0385 588-59952
- Website
- www.lagus.mv-regierung.de
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
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