Gewerbeaufsicht Bremen
Bremen ist mit einer einzigen Gewerbeaufsichtsbehörde die kleinste Gewerbeaufsicht Deutschlands. Sie ist für beide Stadtgemeinden des Zwei-Städte-Staates zuständig – Bremen und Bremerhaven. Trotz ihrer Größe deckt die Bremer Gewerbeaufsicht ein breites Spektrum industrieller, handels- und hafenwirtschaftlicher Betriebe ab und ist vollständig in das GDA-Programm 2024–2028 eingebunden.
Maßgebliches Landesgesetz
Das Bremische Arbeitsschutzgesetz (BremArbSchG) regelt die Zuständigkeiten und Befugnisse der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen und enthält spezifische Regelungen für den Stadtstaatkontext mit zwei getrennten Stadtgemeinden.
Besonderheiten in Bremen
- Kleinste Gewerbeaufsicht Deutschlands – zuständig für Bremen und Bremerhaven
- Besondere Expertise im Hafenbereich und maritimen Gewerbe
- Schwerpunkt auf Logistik, Hafenwirtschaft und verarbeitende Industrie
Alle 1 Amt in Bremen
Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Bremen?
Bremen hat 1 Amt, das für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig ist. Diese sind als Gewerbeaufsicht des Landes Bremen organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Bremen für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Bremen ist BremArbSchG. Das Bremische Arbeitsschutzgesetz (BremArbSchG) regelt die Zuständigkeiten und Befugnisse der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen und enthält spezifische Regelungen für den Stadtstaatkontext mit zwei getrennten Stadtgemeinden. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen in Bremen?
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen in Bremen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Bremen kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Bremen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Bremen Mängel feststellt?
Stellen die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen in Bremen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.