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Gewerbeaufsicht Bremen

Bremen hat eine einzige Gewerbeaufsichtsbehörde: die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (Arbeits- und Immissionsschutzbehörde), nachgeordnete Dienststelle der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Sie ist für beide Stadtgemeinden des Zwei-Städte-Staates zuständig, Bremen und Bremerhaven (Dienstort Bremerhaven: Lange Straße 119), und deckt ein breites Spektrum industrieller, handels- und hafenwirtschaftlicher Betriebe ab.

1 Amt Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ArbSchG (Bund)
ArbSchG (Bund)

Maßgebliches Landesgesetz

Bremen hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen vollzieht das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die zugehörigen Verordnungen; die Zuständigkeit ist landesrechtlich der Gewerbeaufsicht zugewiesen.

Besonderheiten in Bremen

  • Eine Gewerbeaufsichtsbehörde für das kleinste Bundesland, zuständig für Bremen und Bremerhaven
  • Arbeitsschutz und Immissionsschutz in einer Behörde gebündelt
  • Zusätzlich zuständig für Gefahrenschutz (Strahlenschutz, Sprengstoffrecht) und Marktüberwachung

Alle 1 Amt in Bremen

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Bremen?

Bremen hat 1 Amt, das für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig ist. Diese sind als Gewerbeaufsicht des Landes Bremen organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.

Welches Gesetz gilt in Bremen für die Gefährdungsbeurteilung?

Das maßgebliche Landesgesetz in Bremen ist ArbSchG (Bund). Bremen hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen vollzieht das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die zugehörigen Verordnungen; die Zuständigkeit ist landesrechtlich der Gewerbeaufsicht zugewiesen. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Was prüfen die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen in Bremen?

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen in Bremen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.

Wie oft wird ein Betrieb in Bremen kontrolliert?

Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Bremen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.

Was passiert, wenn eine Kontrolle in Bremen Mängel feststellt?

Stellen die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen in Bremen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.

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