Gewerbeaufsicht des Landes Bremen – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist die staatliche Arbeits- und Immissionsschutzbehörde des kleinsten deutschen Bundeslandes und der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz nachgeordnet. Sie überwacht Betriebe in Bremen und Bremerhaven, mit besonderem Fokus auf Hafen, Logistik und maritime Wirtschaft. Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche werden Betriebe gezielt auf das Vorhandensein einer psychischen Gefährdungsbeurteilung kontrolliert.
Zuständigkeitsgebiet:
Stadtgemeinde Bremen und Stadtgemeinde Bremerhaven (Dienstort Bremerhaven: Lange Straße 119, 27580 Bremerhaven)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Land Bremen
- Überwachung von Hafenwirtschaft, Handel und Dienstleistung
- Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
- Immissionsschutz und Gefahrenschutz (Strahlenschutz, Sprengstoffrecht)
- Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften in Hafen und Logistik
- Verbraucherschutz und Marktüberwachung technischer Produkte
Was prüft Gewerbeaufsicht des Landes Bremen?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Arbeitsschutz in Hafen und Logistik
- Schichtarbeit und Nachtarbeit im Hafenbetrieb
- Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
- Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
- Gefährdungen durch chemische Arbeitsstoffe in Produktionsbetrieben
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsicht des Landes Bremen die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Betriebe in Stadtgemeinde Bremen und Stadtgemeinde Bremerhaven (Dienstort Bremerhaven: Lange Straße 119 auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsicht des Landes Bremen scheitert?
Stellt Gewerbeaufsicht des Landes Bremen fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsicht des Landes Bremen vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsicht des Landes Bremen suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Gewerbeaufsicht des Landes Bremen – Arbeits- und Immissionsschutzbehörde
- Adresse
- Parkstraße 58-60
28209 Bremen - Telefon
- 0421 361-6260
- Website
- www.gewerbeaufsicht.bremen.de
- Bundesland
- Bremen
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