Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist der staatliche Arbeitsschutz auf zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDs) aufgeteilt: SGD Nord (Sitz Koblenz, Regionalstellen Koblenz, Trier, Idar-Oberstein) und SGD Süd (Sitz Neustadt an der Weinstraße, Regionalstellen Neustadt, Mainz). Die Gewerbeaufsicht bündelt Arbeitsschutz und betrieblichen Umweltschutz in einer Abteilung. Die Region um Ludwigshafen ist stark durch die chemische Industrie (BASF) geprägt, was besondere Anforderungen an Gefahrstoffüberwachung und Gefährdungsbeurteilung stellt.
Maßgebliches Landesgesetz
Rheinland-Pfalz hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Gewerbeaufsicht der beiden SGDs vollzieht das bundesweite Arbeitsschutzgesetz und bündelt diese Zuständigkeit organisatorisch mit dem betrieblichen Umweltschutz.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
- Fünf Regionalstellen an zwei SGDs für flächendeckende Aufsicht
- Kombinierte Zuständigkeit: Arbeitsschutz und betrieblicher Umweltschutz in einer Abteilung
- Starker Fokus auf chemische Industrie: Gefahrstoffüberwachung in der BASF-Region Ludwigshafen
Alle 5 Ämter in Rheinland-Pfalz
SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz)
Koblenz
Telefon: 0261 120-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
DetailsSGD Nord Trier (Arbeitsschutz)
Trier
Telefon: 0651 4601-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU und Saisonbetrieben
DetailsSGD Süd Neustadt (Arbeitsschutz)
Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 99-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Chemiebetrieben
DetailsSGD Süd Mainz (Arbeitsschutz)
Mainz
Telefon: 06131 96030-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Verwaltung und Dienstleistung
DetailsSGD Nord Idar-Oberstein (Arbeitsschutz)
Idar-Oberstein
Telefon: 06781 565-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz hat 5 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDs) organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Rheinland-Pfalz für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Rheinland-Pfalz ist ArbSchG (Bund). Rheinland-Pfalz hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Gewerbeaufsicht der beiden SGDs vollzieht das bundesweite Arbeitsschutzgesetz und bündelt diese Zuständigkeit organisatorisch mit dem betrieblichen Umweltschutz. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDs) in Rheinland-Pfalz?
Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDs) in Rheinland-Pfalz prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Rheinland-Pfalz kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Rheinland-Pfalz geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Rheinland-Pfalz Mängel feststellt?
Stellen die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDs) in Rheinland-Pfalz fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.