🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen

SGD Süd Neustadt (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ist für den Süden von Rheinland-Pfalz zuständig. Mit der BASF in Ludwigshafen als einem der größten Arbeitgeber Europas sowie bedeutenden Weinregionen überwacht die Behörde ein breites Spektrum an Betrieben. Psychische Gefährdungsbeurteilungen werden im GDA-Programm in Industrie und Dienstleistungssektor geprüft.

Zuständigkeitsgebiet:

Neustadt, Ludwigshafen, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Mainz, Speyer, Worms, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Germersheim, Kusel, Südliche Weinstraße

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Südreinland-Pfalz und Pfalz
  • Überwachung von Chemie, Pharma und Weinbau
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Genehmigungen nach BImSchG für die chemische Industrie
  • Beratung zu psychischen Belastungen
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften

Was prüft SGD Süd Neustadt (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in Chemiebetrieben
  • Gefährdungen durch Gefahrstoffe und Prozessgase
  • Schichtarbeit und Nachtarbeit in der Prozessindustrie
  • Ergonomie in Laboren und Büros
  • Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilungsdokumentation
  • Maßnahmen gegen Stress und psychische Überlastung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
LImSchG RLPLandesimmissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
GefStoffVGefahrstoffverordnung – besonders relevant für BASF Ludwigshafen und umliegende Betriebe

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft SGD Süd Neustadt (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft SGD Süd Neustadt (Arbeitsschutz) Betriebe in Neustadt auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des SGD Süd Neustadt (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt SGD Süd Neustadt (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch SGD Süd Neustadt (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des SGD Süd Neustadt (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt an der Weinstraße
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon
06321 99-0
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Jetzt GB Psych erstellen

Bereiten Sie sich auf eine Kontrolle durch SGD Süd Neustadt (Arbeitsschutz) vor. SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme Dokumentation in Minuten.

Kostenlos starten Demo buchen