SGD Nord Trier (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord betreut die Region an Mosel und Eifel. Das Einzugsgebiet umfasst die Weinregion an der Mosel sowie touristisch geprägte Gebiete der Eifel. Saisonale Beschäftigung im Weinbau und Tourismus ist ein typischer Prüfgegenstand.
Zuständigkeitsgebiet:
Trier, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in der Region Trier
- Überwachung von Weinbau, Tourismus und Handwerk
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungsverfahren für Betriebe
- Beratung zu psychischen Belastungen im Saisonbetrieb
- Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
Was prüft SGD Nord Trier (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU und Saisonbetrieben
- Arbeitsschutz im Weinbau und in der Landwirtschaft
- Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
- Arbeitszeitgestaltung in der Gastronomie
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz – Saisonarbeit und Ernte |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft SGD Nord Trier (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft SGD Nord Trier (Arbeitsschutz) Betriebe in Trier auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des SGD Nord Trier (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt SGD Nord Trier (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch SGD Nord Trier (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des SGD Nord Trier (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier
- Adresse
- Deworastraße 8
54290 Trier - Telefon
- 0651 4601-0
- poststelle24@sgdnord.rlp.de
- Website
- sgdnord.rlp.de
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Jetzt GB Psych erstellen
Bereiten Sie sich auf eine Kontrolle durch SGD Nord Trier (Arbeitsschutz) vor. SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme Dokumentation in Minuten.
Kostenlos starten Demo buchen