SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd betreut die Landeshauptstadt Mainz sowie Worms und Rheinhessen. Verwaltung, Dienstleistung und Weinbau prägen die Betriebslandschaft der Region.
Zuständigkeitsgebiet:
Mainz, Worms, Alzey-Worms, Mainz-Bingen
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in der Region Mainz und Rheinhessen
- Überwachung von Verwaltung, Dienstleistung und Weinbau
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungsverfahren für Betriebe
- Beratung zu psychischen Belastungen
- Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
Was prüft SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in Verwaltung und Dienstleistung
- Arbeitsschutz im Weinbau
- Bildschirmarbeitsplätze und Ergonomie
- Arbeitszeitgestaltung
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) Betriebe in Mainz auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz
- Adresse
- Kaiserstraße 31
55116 Mainz - Telefon
- 06131 96030-0
- referat22@sgdsued.rlp.de
- Website
- sgdsued.rlp.de
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Jetzt GB Psych erstellen
Bereiten Sie sich auf eine Kontrolle durch SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) vor. SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme Dokumentation in Minuten.
Kostenlos starten Demo buchenPrüfung angekündigt?
Kostenlose 15-Punkte-Checkliste: Was die Aufsicht prüft und welche Unterlagen bereitliegen müssen.