SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd betreut die Landeshauptstadt Mainz sowie Worms und Rheinhessen. Verwaltung, Dienstleistung und Weinbau prägen die Betriebslandschaft der Region.
Zuständigkeitsgebiet:
Mainz, Worms, Alzey-Worms, Mainz-Bingen
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in der Region Mainz und Rheinhessen
- Überwachung von Verwaltung, Dienstleistung und Weinbau
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungsverfahren für Betriebe
- Beratung zu psychischen Belastungen
- Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
Was prüft SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in Verwaltung und Dienstleistung
- Arbeitsschutz im Weinbau
- Bildschirmarbeitsplätze und Ergonomie
- Arbeitszeitgestaltung
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) Betriebe in Mainz auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des SGD Süd Mainz (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz
- Adresse
- Kaiserstraße 31
55116 Mainz - Telefon
- 06131 96030-0
- referat22@sgdsued.rlp.de
- Website
- sgdsued.rlp.de
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
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