SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bündelt Arbeitsschutz und betrieblichen Umweltschutz in einer Abteilung. Neben Koblenz gehören zur SGD Nord die Regionalstellen Trier und Idar-Oberstein. Das Einzugsgebiet Koblenz umfasst den Westerwald, das Neuwieder Becken und das Mittelrheintal.
Zuständigkeitsgebiet:
Koblenz, Ahrweiler, Altenkirchen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis, Cochem-Zell (außer VG Zell), Rhein-Hunsrück-Kreis (außer VG Kastellaun/Kirchberg/Rheinböllen/Simmern)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im nördlichen Rheinland-Pfalz
- Überwachung von Handwerk, Industrie und Dienstleistung
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungsverfahren für Betriebe
- Beratung zu psychischen Belastungen
- Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
Was prüft SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
- Arbeitsschutz in Handwerk und Industrie
- Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
- Arbeitszeitgestaltung
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) Betriebe in Koblenz auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz
- Adresse
- Stresemannstraße 3–5
56068 Koblenz - Telefon
- 0261 120-0
- poststelle23@sgdnord.rlp.de
- Website
- sgdnord.rlp.de
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
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