SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde für Nordreinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz. Das Einzugsgebiet umfasst die Weinregionen an Mosel, Rhein und Nahe sowie touristische Gebiete im Eifel- und Hunsrückraum. Saisonale Beschäftigung und psychische Belastungen in Kleinbetrieben sind typische Prüfgegenstände.
Zuständigkeitsgebiet:
Koblenz, Trier, Mayen-Koblenz, Ahrweiler, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Eifelkreis, Vulkaneifel, Rhein-Hunsrück-Kreis
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in Nordreinahreinland-Pfalz
- Überwachung von Weinbau, Tourismus und Kleinindustrie
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungsverfahren für Betriebe
- Beratung zu psychischen Belastungen im Saisonbetrieb
- Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
Was prüft SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU und Saisonbetrieben
- Arbeitsschutz im Weinbau und in der Landwirtschaft
- Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
- Arbeitszeitgestaltung in der Gastronomie
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| LImSchG RLP | Landesimmissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz – ergänzt Bundesrecht |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz – Saisonarbeit und Ernte |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) Betriebe in Koblenz auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz
- Adresse
- Stresemannstraße 3–5
56068 Koblenz - Telefon
- 0261 120-0
- sgdnord@sgdnord.rlp.de
- Website
- www.sgdnord.rlp.de
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
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