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SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bündelt Arbeitsschutz und betrieblichen Umweltschutz in einer Abteilung. Neben Koblenz gehören zur SGD Nord die Regionalstellen Trier und Idar-Oberstein. Das Einzugsgebiet Koblenz umfasst den Westerwald, das Neuwieder Becken und das Mittelrheintal.

Zuständigkeitsgebiet:

Koblenz, Ahrweiler, Altenkirchen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis, Cochem-Zell (außer VG Zell), Rhein-Hunsrück-Kreis (außer VG Kastellaun/Kirchberg/Rheinböllen/Simmern)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz im nördlichen Rheinland-Pfalz
  • Überwachung von Handwerk, Industrie und Dienstleistung
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Genehmigungsverfahren für Betriebe
  • Beratung zu psychischen Belastungen
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften

Was prüft SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
  • Arbeitsschutz in Handwerk und Industrie
  • Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) Betriebe in Koblenz auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des SGD Nord Koblenz (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz
Adresse
Stresemannstraße 3–5
56068 Koblenz
Telefon
0261 120-0
Bundesland
Rheinland-Pfalz

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