Gewerbeaufsicht Berlin
Berlin verfügt als Stadtstaat über eine einzige zentrale Arbeitsschutzbehörde: das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi), errichtet 1997 und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung nachgeordnet. Die Behörde überwacht die Betriebe Berlins und ist zugleich für die technische Sicherheit und Marktüberwachung von Produkten zuständig.
Maßgebliches Landesgesetz
Das Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin und eines Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin vom 12.11.1997 ist die organisatorische Grundlage des LAGetSi. Den materiellen Arbeitsschutz regelt das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das das LAGetSi in Berlin vollzieht.
Besonderheiten in Berlin
- Eine zentrale Arbeitsschutzbehörde für das gesamte Land Berlin
- Zuständig für technische Produktsicherheit und Marktüberwachung parallel zum Arbeitsschutz
- Nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Alle 1 Amt in Berlin
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Berlin?
Berlin hat 1 Amt, das für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig ist. Diese sind als LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Berlin für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Berlin ist Errichtungsgesetz LAGeSo/LAGetSi (1997). Das Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin und eines Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin vom 12.11.1997 ist die organisatorische Grundlage des LAGetSi. Den materiellen Arbeitsschutz regelt das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das das LAGetSi in Berlin vollzieht. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) in Berlin?
Die LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) in Berlin prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Berlin kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Berlin geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Berlin Mängel feststellt?
Stellen die LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) in Berlin fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.