Gewerbeaufsicht Berlin
Berlin verfügt als Stadtstaat über eine einzige zentrale Arbeitsschutzbehörde: das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Das LAGetSi ist die einzige stadtstaatliche Vollbehörde mit einer eigenen Ermittlungsstelle für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die Behörde überwacht alle Betriebe Berlins und ist zugleich für die technische Sicherheit von Produkten zuständig.
Maßgebliches Landesgesetz
Das LAGetSi-Gesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin und ergänzt das bundesweite ArbSchG um berlintypische Verwaltungsstrukturen.
Besonderheiten in Berlin
- Einzige stadtstaatliche Vollbehörde mit eigener Ermittlungsstelle für Arbeitsunfälle
- Zuständig für technische Produktsicherheit parallel zum Arbeitsschutz
- Besondere Prüfschwerpunkte in Dienstleistungssektor, Verwaltung und Kreativwirtschaft
Alle 1 Amt in Berlin
Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Berlin?
Berlin hat 1 Amt, das für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig ist. Diese sind als LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Berlin für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Berlin ist LAGetSi-Gesetz. Das LAGetSi-Gesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin und ergänzt das bundesweite ArbSchG um berlintypische Verwaltungsstrukturen. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) in Berlin?
Die LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) in Berlin prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Berlin kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Berlin geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Berlin Mängel feststellt?
Stellen die LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) in Berlin fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.