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LAGetSi Berlin – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das LAGetSi Berlin ist die zentrale staatliche Arbeitsschutzbehörde des Landes Berlin. Als einzige Arbeitsschutzbehörde der Bundeshauptstadt überwacht es Betriebe aller Branchen, von Start-ups bis zu Bundesbehörden. Im Rahmen der GDA-Programmatik ist die Prüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen ein Hauptschwerpunkt der Betriebsbesichtigungen.

Zuständigkeitsgebiet:

Gesamtes Land Berlin (alle 12 Bezirke)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für das gesamte Land Berlin
  • Überwachung von Betrieben aus Verwaltung, Handel, IT und Dienstleistung
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Genehmigung von Arbeitsstätten und technischen Anlagen
  • Beratung zur GDA-konformen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
  • Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Personalräten

Was prüft LAGetSi Berlin?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA-Schwerpunkt 2024–2028)
  • Homeoffice-Regelungen und mobile Arbeit
  • Arbeitszeitgestaltung in Berliner Start-ups und IT-Unternehmen
  • Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Dokumentation und Nachverfolgung von Schutzmaßnahmen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
LAGetSi-Gesetz BerlinGesetz über das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – Zuständigkeitsregelung für Berlin
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz – Regelung der Arbeitszeiten

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft LAGetSi Berlin die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft LAGetSi Berlin Betriebe in Gesamtes Land Berlin (alle 12 Bezirke) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAGetSi Berlin scheitert?

Stellt LAGetSi Berlin fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAGetSi Berlin vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAGetSi Berlin suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
Adresse
Turmstraße 21
10559 Berlin
Telefon
030 9028-0
Bundesland
Berlin

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