Gewerbeaufsicht Brandenburg
In Brandenburg übernimmt das Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) mit Sitz in Potsdam und mehreren Außenstellen die flächendeckende Arbeitsschutzaufsicht. Das LAS kooperiert eng mit der Berliner Gewerbeaufsicht (LAGetSi), da viele Unternehmen grenzüberschreitend in der Metropolregion Berlin-Brandenburg tätig sind. Die dünn besiedelte Flächenstruktur Brandenburgs stellt besondere Anforderungen an die mobile Aufsichtstätigkeit.
Maßgebliches Landesgesetz
Das Brandenburgische Arbeitsschutzgesetz (BbgArbSchG) regelt die Organisation der staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Land Brandenburg und enthält besondere Anforderungen für die Aufsicht in dünn besiedelten Gebieten.
Besonderheiten in Brandenburg
- Enge Kooperation mit der Berliner Gewerbeaufsicht LAGetSi für grenzüberschreitende Betriebe
- Mobile Aufsichtsteams für die flächenmäßig große, dünn besiedelte Region
- Schwerpunkt Landwirtschaft, Logistik und wachsende Digitalwirtschaft (Berlin-Umland)
Alle 2 Ämter in Brandenburg
Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme psychische Gefährdungsbeurteilung – die Dokumentation, die Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) in Brandenburg erwarten. Die Einrichtung dauert 3 Minuten.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Brandenburg?
Brandenburg hat 2 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Brandenburg für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Brandenburg ist BbgArbSchG. Das Brandenburgische Arbeitsschutzgesetz (BbgArbSchG) regelt die Organisation der staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Land Brandenburg und enthält besondere Anforderungen für die Aufsicht in dünn besiedelten Gebieten. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) in Brandenburg?
Die Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) in Brandenburg prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Brandenburg kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Brandenburg geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Brandenburg Mängel feststellt?
Stellen die Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) in Brandenburg fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.