Gewerbeaufsicht Brandenburg
In Brandenburg übernimmt die Abteilung Arbeitsschutz des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) die flächendeckende Arbeitsschutzaufsicht. Sie gliedert sich in drei Regionalbereiche (West, Ost, Süd) mit fünf Dienstorten: Potsdam und Neuruppin (West), Frankfurt (Oder) und Eberswalde (Ost) sowie Cottbus (Süd). Das frühere eigenständige Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) ist seit 2016 im LAVG aufgegangen.
Maßgebliches Landesgesetz
Die Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (ASZV) bestimmt das LAVG als zuständige Behörde für den Vollzug des bundesweiten Arbeitsschutzgesetzes in Brandenburg (Bergbaubetriebe: Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe).
Besonderheiten in Brandenburg
- Drei Regionalbereiche (West, Ost, Süd) an fünf Dienstorten für flächendeckende Aufsicht
- Seit 2016 Arbeitsschutz gebündelt mit Verbraucherschutz und Gesundheit in einer Behörde
- Schwerpunkt Landwirtschaft, Logistik und wachsende Digitalwirtschaft (Berlin-Umland)
Alle 3 Ämter in Brandenburg
LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich West
Potsdam
Telefon: 0331 8683-444
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsLAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost
Frankfurt (Oder)
Telefon: 0331 8683-444
Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
DetailsLAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd
Cottbus
Telefon: 0331 8683-444
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Brandenburg?
Brandenburg hat 3 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Brandenburg für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Brandenburg ist ASZV Brandenburg. Die Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (ASZV) bestimmt das LAVG als zuständige Behörde für den Vollzug des bundesweiten Arbeitsschutzgesetzes in Brandenburg (Bergbaubetriebe: Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe). Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in Brandenburg?
Die Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in Brandenburg prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Brandenburg kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Brandenburg geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Brandenburg Mängel feststellt?
Stellen die Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in Brandenburg fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.