LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Der Regionalbereich Süd der Abteilung Arbeitsschutz des LAVG mit Dienstort Cottbus betreut die Betriebe im Süden Brandenburgs einschließlich der Lausitz. Er überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzrechts und berät Betriebe zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen.
Zuständigkeitsgebiet:
Cottbus, Teltow-Fläming, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Süden Brandenburgs
- Überwachung von Betrieben auf Einhaltung des ArbSchG
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
- Beratung zu GDA-konformen Verfahren
- Betriebsbesichtigungen und Revisionen
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
Was prüft LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Arbeitsschutz in Industrie und Energiewirtschaft
- Sicherheit in Bauwirtschaft und Handwerk
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitszeitgestaltung in Schichtbetrieben
- Wirksamkeitskontrolle durchgeführter Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| ASZV Brandenburg | Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – bestimmt das LAVG als zuständige Arbeitsschutzbehörde |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd Betriebe in Cottbus auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd scheitert?
Stellt LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) – Abteilung Arbeitsschutz, Regionalbereich Süd
- Adresse
- Thiemstraße 105a
03050 Cottbus - Telefon
- 0331 8683-444
- Website
- lavg.brandenburg.de
- Bundesland
- Brandenburg
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