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LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich West – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Abteilung Arbeitsschutz des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist für den gesamten staatlichen Arbeitsschutz in Brandenburg zuständig. Sie arbeitet in drei Regionalbereichen (West, Ost, Süd) an fünf Dienstorten. Der Regionalbereich West mit Dienstorten in Potsdam und Neuruppin betreut den Westen des Landes einschließlich des Berliner Umlands.

Zuständigkeitsgebiet:

Potsdam, Brandenburg an der Havel, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Oberhavel, Prignitz, Ostprignitz-Ruppin (weiterer Dienstort: Neuruppin, Fehrbelliner Straße 4a)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz im Westen Brandenburgs
  • Überwachung von Betrieben auf Einhaltung des ArbSchG
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
  • Beratung zu GDA-konformen Verfahren
  • Durchführung von Sonderaktionen im Rahmen der GDA-Leitinitiative
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen

Was prüft LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich West?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Arbeitsschutz in Logistik und Lagerbetrieben
  • Sicherheit in Bauwirtschaft und Handwerk
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Maßnahmen bei psychischen Belastungen durch Nacht- und Schichtarbeit
  • Wirksamkeitskontrolle durchgeführter Schutzmaßnahmen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ASZV BrandenburgArbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – bestimmt das LAVG als zuständige Arbeitsschutzbehörde des Landes
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich West die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich West Betriebe in Potsdam auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich West scheitert?

Stellt LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich West fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich West vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich West suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) – Abteilung Arbeitsschutz, Regionalbereich West
Adresse
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
Bundesland
Brandenburg

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