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LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Der Regionalbereich Ost der Abteilung Arbeitsschutz des LAVG betreut mit Dienstorten in Frankfurt (Oder) und Eberswalde die Betriebe im Osten Brandenburgs. Er führt Betriebsbesichtigungen durch und berät Betriebe zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen.

Zuständigkeitsgebiet:

Frankfurt (Oder), Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Barnim, Uckermark (weiterer Dienstort: Eberswalde, Tramper Chaussee 4)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz im Osten Brandenburgs
  • Betriebsbesichtigungen und Revisionen
  • Beratung zu Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfung psychischer Belastungen
  • Überwachung von Jugendschutzvorschriften
  • Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen

Was prüft LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
  • Arbeitsschutz in Industrie und Logistik
  • Dokumentation nach §6 ArbSchG
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Maschinensicherheit
  • Unterweisung der Belegschaft

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ASZV BrandenburgArbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – bestimmt das LAVG als zuständige Arbeitsschutzbehörde
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost Betriebe in Frankfurt (Oder) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost scheitert?

Stellt LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LAVG Brandenburg – Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) – Abteilung Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
Bundesland
Brandenburg

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