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Staatliches Arbeitsschutzzentrum Kiel – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Staatliche Arbeitsschutzzentrum in Kiel ist die zentrale Arbeitsschutzbehörde für den nördlichen Teil Schleswig-Holsteins. Es überwacht Betriebe von der Landeshauptstadt Kiel bis an die dänische Grenze. Psychische Belastungen in Gesundheit, Bildung und öffentlicher Verwaltung sind Schwerpunkte im GDA-Programm.

Zuständigkeitsgebiet:

Kiel, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Flensburg, Nordfriesland

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Nordsachsen und Holstein
  • Überwachung von Marinewirtschaft, Handel und Gesundheit
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Betriebsbesichtigungen

Was prüft Staatliches Arbeitsschutzzentrum Kiel?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in Bildung und Gesundheit
  • Arbeitsschutz in Hafen und Schifffahrt
  • Arbeitszeitgestaltung in saisonalen Tourismusbetrieben
  • Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
  • Gefährdungsbeurteilung für besondere Personengruppen
  • Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ArbSchGDG SHArbeitsschutzgesetz-Durchführungsgesetz Schleswig-Holstein – landesrechtliche Zuständigkeiten
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz – Regelungen für Hafen- und Fährbetriebe

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Staatliches Arbeitsschutzzentrum Kiel die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Staatliches Arbeitsschutzzentrum Kiel Betriebe in Kiel auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Staatliches Arbeitsschutzzentrum Kiel scheitert?

Stellt Staatliches Arbeitsschutzzentrum Kiel fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Staatliches Arbeitsschutzzentrum Kiel vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Staatliches Arbeitsschutzzentrum Kiel suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Staatliches Arbeitsschutzzentrum Schleswig-Holstein, Standort Kiel
Adresse
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon
0431 988-0
Bundesland
Schleswig-Holstein

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