LASG Kiel (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Der Standort Kiel des Landesamts für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) ist die zentrale Arbeitsschutzbehörde für den nördlichen Teil Schleswig-Holsteins. Der staatliche Arbeitsschutz lag bis Mitte 2025 bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) und ist seit 01.07.2025 Teil des LASG. Der Standort Kiel betreut auch Neumünster, den Sitz der LASG-Zentrale.
Zuständigkeitsgebiet:
Kiel, Neumünster, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Flensburg, Nordfriesland
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im nördlichen Schleswig-Holstein
- Überwachung von Marinewirtschaft, Handel und Gesundheit
- Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
- Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
- GDA-Betriebsbesichtigungen
Was prüft LASG Kiel (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in Bildung und Gesundheit
- Arbeitsschutz in Hafen und Schifffahrt
- Arbeitszeitgestaltung in saisonalen Tourismusbetrieben
- Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
- Gefährdungsbeurteilung für besondere Personengruppen
- Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| ArbSchGzustBehV SH | Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Arbeitsschutzgesetz – bestimmt das LASG als zuständige Behörde |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz – Regelungen für Hafen- und Fährbetriebe |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft LASG Kiel (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LASG Kiel (Arbeitsschutz) Betriebe in Kiel auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LASG Kiel (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt LASG Kiel (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LASG Kiel (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LASG Kiel (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) – Standort Kiel
- Adresse
- Seekoppelweg 5a
24113 Kiel - Telefon
- 0431 220040-10
- arbeitsschutz@lasg.landsh.de
- Website
- www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/Arbeitsschutz
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
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