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LASG Kiel (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Der Standort Kiel des Landesamts für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) ist die zentrale Arbeitsschutzbehörde für den nördlichen Teil Schleswig-Holsteins. Der staatliche Arbeitsschutz lag bis Mitte 2025 bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) und ist seit 01.07.2025 Teil des LASG. Der Standort Kiel betreut auch Neumünster, den Sitz der LASG-Zentrale.

Zuständigkeitsgebiet:

Kiel, Neumünster, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Flensburg, Nordfriesland

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz im nördlichen Schleswig-Holstein
  • Überwachung von Marinewirtschaft, Handel und Gesundheit
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Betriebsbesichtigungen

Was prüft LASG Kiel (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in Bildung und Gesundheit
  • Arbeitsschutz in Hafen und Schifffahrt
  • Arbeitszeitgestaltung in saisonalen Tourismusbetrieben
  • Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
  • Gefährdungsbeurteilung für besondere Personengruppen
  • Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ArbSchGzustBehV SHLandesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Arbeitsschutzgesetz – bestimmt das LASG als zuständige Behörde
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz – Regelungen für Hafen- und Fährbetriebe

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft LASG Kiel (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LASG Kiel (Arbeitsschutz) Betriebe in Kiel auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LASG Kiel (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt LASG Kiel (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LASG Kiel (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LASG Kiel (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) – Standort Kiel
Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Bundesland
Schleswig-Holstein

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