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Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist für den staatlichen Arbeitsschutz in Nordostniedersachsen, der Lüneburger Heide und den an Hamburg angrenzenden Landkreisen zuständig. Der Dienstleistungssektor, Handel und Logistikzentren prägen das Betriebsumfeld. Psychische Gefährdungsbeurteilungen werden im GDA-Rahmen regelmäßig geprüft.

Zuständigkeitsgebiet:

Lüneburg, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Heidekreis, Celle, Stade, Rotenburg (Wümme)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Nordostniedersachsen
  • Überwachung von Handel, Logistik und Tourismus
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für KMU
  • Kontrolle von Arbeitszeitregelungen
  • Durchführung von GDA-Betriebsbesichtigungen

Was prüft Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in Dienstleistungsbetrieben
  • Homeoffice und Telearbeit
  • Arbeitszeitgestaltung in Handels- und Logistikbetrieben
  • Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen
  • Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilungsdokumentation
  • Wirksamkeit von Maßnahmen gegen psychische Belastungen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
NdsGefABeurtVNiedersächsische Verordnung zur Gefährdungsbeurteilung
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbStättVArbeitsstättenverordnung

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Betriebe in Lüneburg auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg scheitert?

Stellt Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Adresse
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon
04131 15-0
Bundesland
Niedersachsen

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