Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim betreut die Landkreise Hildesheim, Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg. Am Standort Hildesheim sind zudem die Zentralen Unterstützungsstellen für Arbeitsschutz und Gefahrstoffrecht (ZUS AGG) sowie für Ladungssicherung (ZUS LLGS) angesiedelt.
Zuständigkeitsgebiet:
Landkreis Hildesheim, Landkreis Hameln-Pyrmont, Landkreis Holzminden, Landkreis Schaumburg
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im südlichen Niedersachsen
- Überwachung von Industrie, Handel und Dienstleistung
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Beratung zu psychischen Belastungen
- Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
- GDA-Betriebsbesichtigungen
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Arbeitsschutz in Industrie und Handel
- Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitszeitgestaltung
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz | Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts – bestimmt die Gewerbeaufsichtsämter als zuständige Behörden |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Betriebe in Landkreis Hildesheim auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
- Adresse
- Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim - Telefon
- 05121 163-0
- Bundesland
- Niedersachsen
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