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Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ist für den Arbeitsschutz in Nordwestniedersachsen zuständig, einer Region mit starker Ernährungsindustrie, Hafenwirtschaft und Gesundheitsversorgung. Die Behörde führt im GDA-Programm regelmäßige Betriebsprüfungen durch und legt Schwerpunkte auf psychische Belastungen in der Pflege und Ernährungsindustrie.

Zuständigkeitsgebiet:

Oldenburg, Ammerland, Cloppenburg, Delmenhorst, Friesland, Oldenburg (Landkreis), Vechta, Wesermarsch, Wilhelmshaven

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Nordwestniedersachsen
  • Überwachung von Ernährungsindustrie, Logistik und Gesundheitswesen
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Kontrolle von Betrieben mit Saisonarbeit
  • Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen
  • Beratung zur GDA-konformen Durchführung der GB Psych

Was prüft Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege und Gesundheit
  • Saisonarbeit und befristete Beschäftigung
  • Arbeitszeitgestaltung in Schicht- und Nachtbetrieben
  • Gefährdungen in der Lebensmittelproduktion
  • Dokumentation nach §6 ArbSchG
  • Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ZustVO-Umwelt-ArbeitsschutzVerordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts – bestimmt die Gewerbeaufsichtsämter als zuständige Behörden
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz – Sonderregelungen für Saisonbetriebe

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Betriebe in Oldenburg auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg scheitert?

Stellt Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Telefon
0441 799-0
Bundesland
Niedersachsen

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