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Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Regierungspräsidium Kassel ist für den staatlichen Arbeitsschutz in Nordhessen zuständig. Es überwacht Betriebe von Kassel bis zur hessisch-thüringischen Grenze und legt im GDA-Programm 2024–2028 besonderen Schwerpunkt auf die Überprüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen in Dienstleistungs- und Industriebetrieben.

Zuständigkeitsgebiet:

Kassel, Werra-Meißner-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Waldeck-Frankenberg, Landkreis Kassel, Hersfeld-Rotenburg, Fulda, Vogelsberg

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Nordhessen
  • Betriebsbesichtigungen und Revisionen
  • Beratung zu §5 ArbSchG und Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen im GDA-Rahmen
  • Genehmigungen nach BImSchG
  • Überwachung von Arbeitszeitvorschriften

Was prüft Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Gefährdungen durch Gefahrstoffe in Industriebetrieben
  • Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
  • Schichtarbeit und Nachtarbeit
  • Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilungsdokumentation
  • Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
HessArbSchGHessisches Arbeitsschutzdurchführungsgesetz – Zuständigkeiten der hessischen Behörden
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
HSOGHessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung – ergänzende Befugnisse

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) Betriebe in Kassel auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Regierungspräsidium Kassel – Dezernat VI 7 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
Adresse
Steinweg 6
34117 Kassel
Telefon
0561 106-0
Bundesland
Hessen

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