Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Regierungspräsidium Kassel ist mit den Dezernaten 51 bis 55 für den staatlichen Arbeitsschutz in Nordhessen zuständig (weitere Standorte in Bad Hersfeld und Fulda). Es überwacht Betriebe von Kassel bis zur hessisch-thüringischen Grenze und legt im GDA-Arbeitsprogramm Psyche besonderen Schwerpunkt auf die Überprüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen in Dienstleistungs- und Industriebetrieben.
Zuständigkeitsgebiet:
Kassel, Werra-Meißner-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Waldeck-Frankenberg, Landkreis Kassel, Hersfeld-Rotenburg, Fulda (weitere Standorte: Bad Hersfeld, Fulda)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in Nordhessen
- Betriebsbesichtigungen und Revisionen
- Beratung zu §5 ArbSchG und Gefährdungsbeurteilung
- Prüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen im GDA-Rahmen
- Genehmigungen nach BImSchG
- Überwachung von Arbeitszeitvorschriften
Was prüft Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Gefährdungen durch Gefahrstoffe in Industriebetrieben
- Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
- Schichtarbeit und Nachtarbeit
- Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilungsdokumentation
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) Betriebe in Kassel auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Regierungspräsidium Kassel – Dezernate 51–55 Arbeitsschutz
- Adresse
- Leuschnerstraße 71
34134 Kassel - Telefon
- 0561 106-0
- arbeitsschutz@rpks.hessen.de
- Website
- rp-kassel.hessen.de
- Bundesland
- Hessen
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