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TLV Suhl (Abteilung Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) überwacht mit seiner Abteilung Arbeitsschutz, deren Sitz in Suhl liegt, den staatlichen Arbeitsschutz im Freistaat Thüringen. Vier Regionalinspektionen (Nordhausen, Erfurt, Gera, Suhl) ermöglichen eine flächendeckende Betreuung. Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche werden Betriebe aller Branchen auf die Qualität ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung geprüft.

Zuständigkeitsgebiet:

Gesamter Freistaat Thüringen (23 Landkreise und kreisfreie Städte), Sitz der Regionalinspektion Südthüringen

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für den gesamten Freistaat Thüringen
  • Überwachung von Optik, Feinmechanik, Automobilzulieferung und Handel
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Genehmigungsverfahren für Industriebetriebe
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Betriebsbesichtigungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Was prüft TLV Suhl (Abteilung Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Arbeitsschutz in Optik und Feinmechanik
  • Gefährdungen in Automobilzulieferbetrieben
  • Ergonomie und körperliche Belastungen
  • Schichtarbeit und Nachtarbeit
  • Vollständigkeit und Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ThürASZustVOThüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes – bestimmt das TLV als zuständige Behörde
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung – Optik- und Feinmechanikbetriebe

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft TLV Suhl (Abteilung Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft TLV Suhl (Abteilung Arbeitsschutz) Betriebe in Gesamter Freistaat Thüringen (23 Landkreise und kreisfreie Städte) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des TLV Suhl (Abteilung Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt TLV Suhl (Abteilung Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch TLV Suhl (Abteilung Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des TLV Suhl (Abteilung Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) – Abteilung Arbeitsschutz, Suhl
Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Bundesland
Thüringen

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