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Amt für Arbeitsschutz Hamburg – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg ist die zuständige staatliche Behörde für den Arbeitsschutz in der Hansestadt. Als Metropolbehörde überwacht es eine Vielzahl von Unternehmen, von Hafenbetrieben und Logistikkonzernen bis hin zu Finanzdienstleistern und IT-Unternehmen. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind ein zentraler GDA-Prüfschwerpunkt.

Zuständigkeitsgebiet:

Gesamtes Stadtgebiet Hamburg (alle 7 Bezirke)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für die Freie und Hansestadt Hamburg
  • Überwachung von Hafenwirtschaft, Handel, IT und Finanzen
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
  • Genehmigung von Arbeitsstätten und Anlagen
  • Durchführung von GDA-Schwerpunktaktionen
  • Beratung und Information für Arbeitgeber

Was prüft Amt für Arbeitsschutz Hamburg?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA-Schwerpunkt)
  • Homeoffice und digitale Arbeit
  • Arbeitszeit und Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten
  • Gefährdungen in Hafen und Logistik
  • Ergonomie und Büroarbeitsplätze
  • Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
HmbArbSchGHamburgisches Arbeitsschutzgesetz – Zuständigkeiten für den Hamburger Arbeitsschutz
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbStättVArbeitsstättenverordnung – Anforderungen an Hamburger Betriebsstätten

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Amt für Arbeitsschutz Hamburg die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Amt für Arbeitsschutz Hamburg Betriebe in Gesamtes Stadtgebiet Hamburg (alle 7 Bezirke) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Amt für Arbeitsschutz Hamburg scheitert?

Stellt Amt für Arbeitsschutz Hamburg fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Amt für Arbeitsschutz Hamburg vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Amt für Arbeitsschutz Hamburg suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Amt für Arbeitsschutz Hamburg – Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Adresse
Billstraße 80
20539 Hamburg
Telefon
040 428 37-0
Bundesland
Hamburg

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