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Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht ist die zuständige Behörde für den Arbeitsschutz in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie gehört zum Amt für Verbraucherschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und überwacht eine Vielzahl von Unternehmen, von Hafenbetrieben und Logistikkonzernen bis hin zu Finanzdienstleistern und IT-Unternehmen. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind ein zentraler GDA-Prüfschwerpunkt; mit dem GB-Psych-Kompass stellt Hamburg ein eigenes Online-Tool zur Instrumentenauswahl bereit.

Zuständigkeitsgebiet:

Gesamtes Stadtgebiet Hamburg (alle 7 Bezirke)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für die Freie und Hansestadt Hamburg
  • Überwachung von Hafenwirtschaft, Handel, IT und Finanzen
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
  • Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen, Strahlenschutz und Sprengstoffrecht
  • Mutterschutz und Heimarbeit
  • Beratung und Information für Arbeitgeber

Was prüft Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA-Schwerpunkt)
  • Homeoffice und digitale Arbeit
  • Arbeitszeit und Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten
  • Gefährdungen in Hafen und Logistik
  • Ergonomie und Büroarbeitsplätze
  • Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbStättVArbeitsstättenverordnung – Anforderungen an Betriebsstätten

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg Betriebe in Gesamtes Stadtgebiet Hamburg (alle 7 Bezirke) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg scheitert?

Stellt Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – Amt für Verbraucherschutz, Staatliche Arbeitsschutzaufsicht
Adresse
Billstraße 80
20539 Hamburg
Bundesland
Hamburg

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