Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht ist die zuständige Behörde für den Arbeitsschutz in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie gehört zum Amt für Verbraucherschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und überwacht eine Vielzahl von Unternehmen, von Hafenbetrieben und Logistikkonzernen bis hin zu Finanzdienstleistern und IT-Unternehmen. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind ein zentraler GDA-Prüfschwerpunkt; mit dem GB-Psych-Kompass stellt Hamburg ein eigenes Online-Tool zur Instrumentenauswahl bereit.
Zuständigkeitsgebiet:
Gesamtes Stadtgebiet Hamburg (alle 7 Bezirke)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz für die Freie und Hansestadt Hamburg
- Überwachung von Hafenwirtschaft, Handel, IT und Finanzen
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
- Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen, Strahlenschutz und Sprengstoffrecht
- Mutterschutz und Heimarbeit
- Beratung und Information für Arbeitgeber
Was prüft Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA-Schwerpunkt)
- Homeoffice und digitale Arbeit
- Arbeitszeit und Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten
- Gefährdungen in Hafen und Logistik
- Ergonomie und Büroarbeitsplätze
- Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbStättV | Arbeitsstättenverordnung – Anforderungen an Betriebsstätten |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg Betriebe in Gesamtes Stadtgebiet Hamburg (alle 7 Bezirke) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg scheitert?
Stellt Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – Amt für Verbraucherschutz, Staatliche Arbeitsschutzaufsicht
- Adresse
- Billstraße 80
20539 Hamburg - Telefon
- 040 42837-2112
- Bundesland
- Hamburg
Jetzt GB Psych erstellen
Bereiten Sie sich auf eine Kontrolle durch Staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg vor. SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme Dokumentation in Minuten.
Kostenlos starten Demo buchen