LUA Saarland – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist die einzige staatliche Arbeitsschutzbehörde des Saarlandes und für alle Betriebe im kleinsten Flächenbundesland zuständig. Mit dem Strukturwandel in der Stahlindustrie gewinnen psychische Belastungen durch Umstrukturierungen und Unsicherheit zunehmend an Bedeutung als Prüfgegenstand.
Zuständigkeitsgebiet:
Gesamtes Saarland (5 Landkreise und Regionalverband Saarbrücken)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz für das gesamte Saarland
- Überwachung von Stahlindustrie, Automobilzulieferern und Handel
- Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
- GDA-Betriebsbesichtigungen im Bereich psychische Belastungen
Was prüft LUA Saarland?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Arbeitsschutz in der Stahlindustrie und Metallverarbeitung
- Gefährdungen durch Gefahrstoffe in Produktionsbetrieben
- Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
- Schichtarbeit und Nachtarbeit
- Vollständigkeit und Qualität der Gefährdungsbeurteilung
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung – relevant für Stahlindustrie und Metallverarbeitung |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft LUA Saarland die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft LUA Saarland Betriebe in Gesamtes Saarland (5 Landkreise und Regionalverband Saarbrücken) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LUA Saarland scheitert?
Stellt LUA Saarland fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LUA Saarland vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LUA Saarland suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
- Adresse
- Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken - Telefon
- 0681 8500-0
- lua@lua.saarland.de
- Website
- www.saarland.de/lua/DE/home
- Bundesland
- Saarland
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