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LUA Saarbrücken – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist die einzige staatliche Arbeitsschutzbehörde des Saarlandes und für alle Betriebe im kleinsten Flächenbundesland zuständig. Mit dem Strukturwandel in der Stahlindustrie gewinnen psychische Belastungen durch Umstrukturierungen und Unsicherheit zunehmend an Bedeutung als Prüfgegenstand.

Zuständigkeitsgebiet:

Gesamtes Saarland (alle 6 Landkreise)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für das gesamte Saarland
  • Überwachung von Stahlindustrie, Automobilzulieferern und Handel
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Betriebsbesichtigungen im Bereich psychische Belastungen

Was prüft LUA Saarbrücken?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Arbeitsschutz in der Stahlindustrie und Metallverarbeitung
  • Gefährdungen durch Gefahrstoffe in Produktionsbetrieben
  • Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
  • Schichtarbeit und Nachtarbeit
  • Vollständigkeit und Qualität der Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
SLBGSaarländisches Landesbaugesetz – Anforderungen an Arbeitsstätten
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
GefStoffVGefahrstoffverordnung – relevant für Stahlindustrie und Metallverarbeitung

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft LUA Saarbrücken die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft LUA Saarbrücken Betriebe in Gesamtes Saarland (alle 6 Landkreise) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des LUA Saarbrücken scheitert?

Stellt LUA Saarbrücken fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch LUA Saarbrücken vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des LUA Saarbrücken suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) Saarbrücken
Adresse
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
Telefon
0681 9978-0
Bundesland
Saarland

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