Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für den staatlichen Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Arnsberg zuständig, einem traditionellen Industriestandort mit Bergbautradition, Stahlindustrie und starkem Mittelstand. Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Prüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen in Schicht- und Industriebetrieben.
Zuständigkeitsgebiet:
Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest, Unna
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Arnsberg
- Überwachung von Bergbau, Stahlindustrie und Schwerindustrie
- Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- Kontrolle der Arbeitszeit in Schichtbetrieben
- Beratung zu GDA-konformen Verfahren
Was prüft Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in Industriebetrieben
- Schichtarbeit und Nachtarbeit im Ruhrgebiet
- Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
- Chemische und physikalische Gefährdungen
- Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilungsdokumentation
- Maßnahmen zur Burnout-Prävention
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) Betriebe in Bochum auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Bezirksregierung Arnsberg – Dezernate 55–57 Arbeitsschutz
- Adresse
- Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg - Telefon
- 02931 82-0
- Website
- www.bra.nrw.de
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
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