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Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Bezirksregierung Arnsberg ist für den staatlichen Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Arnsberg zuständig, einem traditionellen Industriestandort mit Bergbautradition, Stahlindustrie und starkem Mittelstand. Im GDA-Programm 2024–2028 liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Prüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen in Schicht- und Industriebetrieben.

Zuständigkeitsgebiet:

Arnsberg, Bochum, Dortmund, Ennepe-Ruhr-Kreis, Hagen, Hamm, Hochsauerlandkreis, Märkisches Sauerland, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Arnsberg
  • Überwachung von Bergbau, Stahlindustrie und Schwerindustrie
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Kontrolle der Arbeitszeit in Schichtbetrieben
  • Beratung zu GDA-konformen Verfahren

Was prüft Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in Industriebetrieben
  • Schichtarbeit und Nachtarbeit im Ruhrgebiet
  • Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
  • Chemische und physikalische Gefährdungen
  • Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilungsdokumentation
  • Maßnahmen zur Burnout-Prävention

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ASIG NRWGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit in NRW
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
OBG NRWOrdnungsbehördengesetz NRW – Befugnisse der Arbeitsschutzbehörden

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) Betriebe in Arnsberg auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Bezirksregierung Arnsberg – Dezernat 55 Arbeitsschutz
Adresse
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon
02931 82-0
Bundesland
Nordrhein-Westfalen

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