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Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Bezirksregierung Detmold überwacht den Arbeitsschutz in Ostwestfalen-Lippe, einer Region mit starker Lebensmittelindustrie, Maschinenbau und mittelständischem Dienstleistungssektor. Die Behörde legt im GDA-Programm Schwerpunkte auf psychische Belastungen in Produktionsbetrieben und im wachsenden IT-Sektor der Region Bielefeld.

Zuständigkeitsgebiet:

Bielefeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Ostwestfalen-Lippe
  • Überwachung von Lebensmittelindustrie, Maschinenbau und Dienstleistung
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für KMU
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Betriebsbesichtigungen im Bereich psychische Belastungen

Was prüft Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Gefährdungen in der Lebensmittelindustrie
  • Ergonomie in Produktions- und Bürobereichen
  • Arbeitszeitgestaltung und Pausenregelung
  • Dokumentation nach §6 ArbSchG
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) Betriebe in Bielefeld auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Bezirksregierung Detmold – Dezernate 55–57 Arbeitsschutz
Adresse
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon
05231 71-0
Bundesland
Nordrhein-Westfalen

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