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Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Bezirksregierung Detmold überwacht den Arbeitsschutz in Ostwestfalen-Lippe, einer Region mit starker Lebensmittelindustrie, Maschinenbau und mittelständischem Dienstleistungssektor. Die Behörde legt im GDA-Programm Schwerpunkte auf psychische Belastungen in Produktionsbetrieben und im wachsenden IT-Sektor der Region Bielefeld.

Zuständigkeitsgebiet:

Bielefeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Ostwestfalen-Lippe
  • Überwachung von Lebensmittelindustrie, Maschinenbau und Dienstleistung
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für KMU
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Betriebsbesichtigungen im Bereich psychische Belastungen

Was prüft Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Gefährdungen in der Lebensmittelindustrie
  • Ergonomie in Produktions- und Bürobereichen
  • Arbeitszeitgestaltung und Pausenregelung
  • Dokumentation nach §6 ArbSchG
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ASIG NRWArbeitssicherheitsgesetz NRW
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) Betriebe in Bielefeld auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Bezirksregierung Detmold – Dezernat 55 Arbeitsschutz
Adresse
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon
05231 71-0
Bundesland
Nordrhein-Westfalen

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