Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Bezirksregierung Köln überwacht den Arbeitsschutz in einer der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands, von der Medienmetropole Köln bis zur Chemieindustrie in Leverkusen. Im GDA-Programm sind psychische Belastungen in Medien, IT und Chemieindustrie wichtige Prüfschwerpunkte.
Zuständigkeitsgebiet:
Köln, Bonn, Leverkusen, Städteregion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Köln
- Überwachung von Chemie-, Pharma- und Medienindustrie
- Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
- Beratung zu GDA-konformen psychischen Gefährdungsbeurteilungen
Was prüft Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in Medien- und Kreativwirtschaft
- Gefährdungen durch Gefahrstoffe in der Chemieindustrie
- Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
- Homeoffice-Regelungen
- Homeoffice-Regelungen in Medienunternehmen
- Vollständigkeit der Dokumentation nach §6 ArbSchG
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung – besonders relevant für Chemieindustrie in Leverkusen |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) Betriebe in Köln auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Bezirksregierung Köln – Dezernate 55–57 Arbeitsschutz
- Adresse
- Zeughausstraße 2–10
50667 Köln - Telefon
- 0221 147-0
- Website
- www.bezreg-koeln.nrw.de
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
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