🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen

Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Bezirksregierung Köln überwacht den Arbeitsschutz in einer der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands, von der Medienmetropole Köln bis zur Chemieindustrie in Leverkusen und Aachen. Im GDA-Programm sind psychische Belastungen in Medien, IT und Chemieindustrie wichtige Prüfschwerpunkte.

Zuständigkeitsgebiet:

Köln, Aachen, Bonn, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Köln
  • Überwachung von Chemie-, Pharma- und Medienindustrie
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
  • Beratung zu GDA-konformen psychischen Gefährdungsbeurteilungen

Was prüft Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in Medien- und Kreativwirtschaft
  • Gefährdungen durch Gefahrstoffe in der Chemieindustrie
  • Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
  • Homeoffice-Regelungen
  • Arbeitszeitgestaltung in Rundfunk und Fernsehen
  • Vollständigkeit der Dokumentation nach §6 ArbSchG

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ASIG NRWArbeitssicherheitsgesetz NRW
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
GefStoffVGefahrstoffverordnung – besonders relevant für Chemieindustrie in Leverkusen

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) Betriebe in Köln auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Bezirksregierung Köln – Dezernat 55 Arbeitsschutz
Adresse
Zeughausstraße 2–10
50667 Köln
Telefon
0221 147-0
Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Jetzt GB Psych erstellen

Bereiten Sie sich auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Köln (Arbeitsschutz) vor. SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme Dokumentation in Minuten.

Kostenlos starten Demo buchen