Landesdirektion Sachsen Dresden – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Landesdirektion Sachsen überwacht den staatlichen Arbeitsschutz in Sachsen mit Dienststellen in Dresden, Chemnitz und Leipzig. Der Dresdner Standort betreut die Halbleiterregion im Silicon Saxony sowie Tourismus- und Handelsbetriebe. Psychische Gefährdungsbeurteilungen in Hochleistungsbranchen sind ein zentraler GDA-Prüfbereich.
Zuständigkeitsgebiet:
Dresden, Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in Ostsachsen
- Überwachung von Halbleiterindustrie, Tourismus und Handwerk
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
- Beratung zu psychischen Belastungen in High-Tech-Betrieben
Was prüft Landesdirektion Sachsen Dresden?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in Hightech- und Halbleiterindustrie
- Gefährdungen durch chemische Reinräume
- Arbeitszeitgestaltung in Schichtbetrieben
- Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
- Vollständigkeit der Dokumentation
- Maßnahmen gegen psychische Überlastung in innovativen Betrieben
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| SächsArbSchG | Sächsisches Durchführungsgesetz zum Arbeitsschutzgesetz – landesrechtliche Zuständigkeiten |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| BetrSichV | Betriebssicherheitsverordnung – Halbleiterfertigung und technische Anlagen |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Landesdirektion Sachsen Dresden die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Landesdirektion Sachsen Dresden Betriebe in Dresden auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Landesdirektion Sachsen Dresden scheitert?
Stellt Landesdirektion Sachsen Dresden fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Landesdirektion Sachsen Dresden vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Landesdirektion Sachsen Dresden suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesdirektion Sachsen – Referat Arbeitsschutz, Dienststelle Dresden
- Adresse
- Stauffenbergallee 2
01099 Dresden - Telefon
- 0351 825-0
- arbeitsschutz@lds.sachsen.de
- Website
- www.lds.sachsen.de
- Bundesland
- Sachsen
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