Landesdirektion Sachsen Leipzig – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen überwacht Betriebe in der boomenden Wirtschaftsregion Leipzig, darunter Amazon-Logistikzentren, Automobilwerke und wachsende IT-Unternehmen. Psychische Belastungen durch Hochleistungserwartungen und Schichtarbeit stehen im Zentrum der GDA-Betriebsbesichtigungen.
Zuständigkeitsgebiet:
Leipzig, Landkreis Leipzig, Nordsachsen
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Raum Leipzig
- Überwachung von IT, Logistik, Medizin und Handel
- Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Beratung zu GDA-konformen Verfahren
- Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
- GDA-Betriebsbesichtigungen
Was prüft Landesdirektion Sachsen Leipzig?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in Logistik und E-Commerce
- Arbeitszeitgestaltung und Schichtarbeit
- Ergonomie in Lagerhaltung und Kommissionierung
- Homeoffice und mobile Arbeit in IT-Unternehmen
- Dokumentation nach §6 ArbSchG
- Wirksamkeitskontrolle psychischer Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| SächsArbSchG | Sächsisches Durchführungsgesetz zum Arbeitsschutzgesetz |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz – Logistik und Schichtbetrieb |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Landesdirektion Sachsen Leipzig die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Landesdirektion Sachsen Leipzig Betriebe in Leipzig auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Landesdirektion Sachsen Leipzig scheitert?
Stellt Landesdirektion Sachsen Leipzig fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Landesdirektion Sachsen Leipzig vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Landesdirektion Sachsen Leipzig suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesdirektion Sachsen – Referat Arbeitsschutz, Dienststelle Leipzig
- Adresse
- Braustraße 2
04347 Leipzig - Telefon
- 0341 977-0
- Website
- www.lds.sachsen.de
- Bundesland
- Sachsen
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