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Landesdirektion Sachsen Chemnitz – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Dienststelle Chemnitz der Landesdirektion Sachsen überwacht Betriebe im westsächsischen Industrieraum, einer Region mit langer Tradition in Maschinenbau, Textil und Automobilproduktion. Im GDA-Programm 2024–2028 stehen psychische Belastungen in Produktions- und Schichtbetrieben im Vordergrund.

Zuständigkeitsgebiet:

Chemnitz, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Zwickau

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Westsachsen
  • Überwachung von Maschinenbau, Automobilindustrie und Textil
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Genehmigungsverfahren für Industriebetriebe
  • Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften in Schichtbetrieben
  • Beratung zu GDA-Leitlinien

Was prüft Landesdirektion Sachsen Chemnitz?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in Industriebetrieben
  • Lärm- und Vibrationsgefährdungen im Maschinenbau
  • Schichtarbeit und Nachtarbeit
  • Gefahrstoffe in Produktionsprozessen
  • Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
  • Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
SächsArbSchGSächsisches Durchführungsgesetz zum Arbeitsschutzgesetz
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
LärmVibrationsArbSchVLärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – relevant für Maschinenbau und Metallverarbeitung

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Landesdirektion Sachsen Chemnitz die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Landesdirektion Sachsen Chemnitz Betriebe in Chemnitz auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Landesdirektion Sachsen Chemnitz scheitert?

Stellt Landesdirektion Sachsen Chemnitz fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Landesdirektion Sachsen Chemnitz vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Landesdirektion Sachsen Chemnitz suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesdirektion Sachsen – Referat Arbeitsschutz, Dienststelle Chemnitz
Adresse
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Telefon
0371 532-0
Bundesland
Sachsen

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