Landesdirektion Sachsen Chemnitz – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Dienststelle Chemnitz der Landesdirektion Sachsen überwacht Betriebe im westsächsischen Industrieraum, einer Region mit langer Tradition in Maschinenbau, Textil und Automobilproduktion. Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche stehen psychische Belastungen in Produktions- und Schichtbetrieben im Vordergrund.
Zuständigkeitsgebiet:
Chemnitz, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Zwickau
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in Westsachsen
- Überwachung von Maschinenbau, Automobilindustrie und Textil
- Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
- Genehmigungsverfahren für Industriebetriebe
- Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften in Schichtbetrieben
- Beratung zu GDA-Leitlinien
Was prüft Landesdirektion Sachsen Chemnitz?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in Industriebetrieben
- Lärm- und Vibrationsgefährdungen im Maschinenbau
- Schichtarbeit und Nachtarbeit
- Gefahrstoffe in Produktionsprozessen
- Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
- Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| SächsArbSchZuVO | Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – bestimmt die Landesdirektion Sachsen als zuständige Behörde |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| LärmVibrationsArbSchV | Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – relevant für Maschinenbau und Metallverarbeitung |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Landesdirektion Sachsen Chemnitz die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Landesdirektion Sachsen Chemnitz Betriebe in Chemnitz auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Landesdirektion Sachsen Chemnitz scheitert?
Stellt Landesdirektion Sachsen Chemnitz fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Landesdirektion Sachsen Chemnitz vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Landesdirektion Sachsen Chemnitz suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesdirektion Sachsen – Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung, Dienststelle Chemnitz
- Adresse
- Brückenstraße 10
09111 Chemnitz - Telefon
- 0371 4599-0
- arbeitsschutz@lds.sachsen.de
- Website
- www.lds.sachsen.de
- Bundesland
- Sachsen
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