Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern mit Sitz in Landshut ist für den Arbeitsschutz im gesamten Regierungsbezirk Niederbayern zuständig, einem überwiegend ländlichen Gebiet mit Landwirtschaft, Handwerk und aufstrebenden Industrieclustern. Die Behörde legt im Rahmen der GDA-Programme besonderes Gewicht auf die Prüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.
Zuständigkeitsgebiet:
Landshut, Passau, Deggendorf, Straubing, Freyung-Grafenau, Kelheim, Regen, Rottal-Inn, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau (gesamter Regierungsbezirk Niederbayern)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in Niederbayern
- Betriebsbesichtigungen in Handwerk, Landwirtschaft und Industrie
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Beratung zu psychischen Belastungen in Landwirtschaft und Pflege
- Überwachung der Arbeitszeitvorschriften
- Genehmigungen für Sonderarbeitszeiten und Ausnahmen
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege und Gesundheitswesen
- Gefährdungen durch körperliche Belastungen in der Landwirtschaft
- Arbeitsschutz bei saisonalen Tätigkeiten
- Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung der Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheit von Maschinen und Fahrzeugen
- Unterweisung von Beschäftigten
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| MuSchG | Mutterschutzgesetz – Beurteilung von Gefährdungen für werdende Mütter |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern Betriebe in Landshut auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsichtsamt
- Adresse
- Gestütstraße 10
84028 Landshut - Telefon
- 0871 808-01
- poststelle@reg-nb.bayern.de
- Bundesland
- Bayern
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