Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das an die Regierung der Oberpfalz angegliederte Gewerbeaufsichtsamt mit Sitz in Regensburg ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde für den gesamten Regierungsbezirk Oberpfalz. Dazu gehören auch die nördliche Oberpfalz mit Weiden i.d.OPf., Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth; ein eigenes Gewerbeaufsichtsamt in Weiden gibt es nicht. Die Oberpfalz ist geprägt von Automobil- und Maschinenbauindustrie sowie einem wachsenden IT-Sektor. Neben technischen Gefährdungen werden im GDA-Arbeitsprogramm Psyche insbesondere psychische Belastungen in Büro- und Produktionsbereichen geprüft.
Zuständigkeitsgebiet:
Regensburg, Amberg, Weiden i.d.OPf., Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt i.d.OPf., Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Tirschenreuth (gesamter Regierungsbezirk Oberpfalz)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im gesamten Regierungsbezirk Oberpfalz
- Überwachung von Industriebetrieben und KMU
- Beratung zu §5 ArbSchG und Gefährdungsbeurteilung
- Kontrolle des Jugendarbeitsschutzes
- Bearbeitung von Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenmeldungen
- Durchsetzung von Maßnahmen bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsschutz in Automobilindustrie und Zulieferbetrieben
- Sicherheit von Maschinen und Anlagen
- Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Beurteilung psychischer Belastungen in Schichtarbeit
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| JArbSchG | Jugendarbeitsschutzgesetz – Schutzvorschriften für Jugendliche unter 18 Jahren |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz Betriebe in Regensburg auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Regierung der Oberpfalz – Gewerbeaufsichtsamt
- Adresse
- Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg - Telefon
- 0941 5680-0
- Bundesland
- Bayern
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