Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken mit Sitz in Nürnberg überwacht den staatlichen Arbeitsschutz im gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken mit dem wirtschaftlichen Zentrum der Metropolregion Nürnberg. Als industriegeprägter Standort liegt der Prüfungsschwerpunkt sowohl auf technischen Gefährdungen als auch auf psychischen Belastungen im Büro- und Produktionsbereich.
Zuständigkeitsgebiet:
Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen (gesamter Regierungsbezirk Mittelfranken)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Mittelfranken
- Überwachung von Industriebetrieben, Handwerk und Dienstleistung
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungen nach BImSchG und Störfall-Verordnung
- Kontrolle der Arbeitszeiterfassung
- Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Maschinensicherheit und technische Schutzeinrichtungen
- Lärm- und Vibrationsgefährdungen
- Schichtarbeit und Nachtarbeit in der Industrie
- Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze
- Maßnahmen zur Stressreduktion und Burnout-Prävention
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| BetrSichV | Betriebssicherheitsverordnung – sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken Betriebe in Nürnberg auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Regierung von Mittelfranken – Gewerbeaufsichtsamt
- Adresse
- Roonstraße 20
90429 Nürnberg - Telefon
- 0911 928-2900
- Bundesland
- Bayern
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