Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg überwacht den staatlichen Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Mittelfranken mit dem wirtschaftlichen Zentrum der Metropolregion Nürnberg. Als industriegeprägter Standort liegt der Prüfungsschwerpunkt sowohl auf technischen Gefährdungen als auch auf psychischen Belastungen im Büro- und Produktionsbereich.
Zuständigkeitsgebiet:
Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach, Neustadt a.d. Aisch, Bad Windsheim, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen, Eichstätt
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Mittelfranken
- Überwachung von Industriebetrieben, Handwerk und Dienstleistung
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Genehmigungen nach BImSchG und Störfall-Verordnung
- Kontrolle der Arbeitszeiterfassung
- Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Maschinensicherheit und technische Schutzeinrichtungen
- Lärm- und Vibrationsgefährdungen
- Schichtarbeit und Nachtarbeit in der Industrie
- Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze
- Maßnahmen zur Stressreduktion und Burnout-Prävention
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| BayASchG | Bayerisches Arbeitsschutzgesetz |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| BetrSichV | Betriebssicherheitsverordnung – sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg Betriebe in Nürnberg auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg – Regierung von Mittelfranken
- Adresse
- Roonstraße 20
90429 Nürnberg - Telefon
- 0911 9128-0
- Website
- www.regierung.mittelfranken.de
- Bundesland
- Bayern
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