Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken hat seinen Sitz in Coburg und überwacht den Arbeitsschutz im gesamten Regierungsbezirk Oberfranken, einer Region mit starker Glasindustrie, Keramikherstellung und textilem Gewerbe. Neben klassischen Gefährdungen durch Gefahrstoffe legt die Behörde im GDA-Arbeitsprogramm Psyche Schwerpunkt auf psychische Belastungen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.
Zuständigkeitsgebiet:
Coburg, Bayreuth, Bamberg, Hof, Forchheim, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Wunsiedel i. Fichtelgebirge (gesamter Regierungsbezirk Oberfranken)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in Oberfranken
- Überwachung von Betrieben in Textil-, Porzellan- und Glas-Industrie
- Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung zu GDA-konformen Verfahren
- Überwachung des Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffmanagement in Keramik- und Glasindustrie
- Lärmschutz in produzierenden Betrieben
- Ergonomie und körperliche Belastungen
- Sicherheit technischer Arbeitsmittel
- Dokumentation und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung – Beurteilung chemischer Gefährdungen |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken Betriebe in Coburg auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Regierung von Oberfranken – Gewerbeaufsichtsamt (Sitz Coburg)
- Adresse
- Oberer Bürglaß 34-36
96450 Coburg - Telefon
- 0921 604-0
- poststelle@reg-ofr.bayern.de
- Bundesland
- Bayern
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