Gewerbeaufsichtsamt Augsburg – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Gewerbeaufsichtsamt Augsburg ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde für den Regierungsbezirk Schwaben. Es ist zuständig für Betriebe von der Industriestadt Augsburg bis in die Allgäuer Alpen. Im Rahmen der GDA-Schwerpunktprogramme werden Betriebe gezielt auf Vorhandensein und Qualität ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung geprüft.
Zuständigkeitsgebiet:
Augsburg, Landsberg am Lech, Aichach-Friedberg, Augsburg (Landkreis), Dillingen a.d. Donau, Günzburg, Neu-Ulm, Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Unterallgäu
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Schwaben
- Betriebsbesichtigungen und Revisionen
- Beratung zu Gefährdungsbeurteilung und §5 ArbSchG
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitszeit- und Mutterschutzvorschriften
- Genehmigungsverfahren für Sonderarbeitszeiten
- Durchsetzung von Maßnahmenforderungen im Arbeitsschutz
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt Augsburg?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung und GDA-Konformität
- Arbeitsschutz in Handwerk und Produktion
- Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
- Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen
- Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
- Arbeitszeit und Pausenregelung
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| BayASchG | Bayerisches Arbeitsschutzgesetz – landesrechtliche Ergänzungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung – Beurteilung und Minimierung chemischer Gefährdungen |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt Augsburg die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Gewerbeaufsichtsamt Augsburg Betriebe in Augsburg auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt Augsburg scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt Augsburg fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt Augsburg vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt Augsburg suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Gewerbeaufsichtsamt Augsburg – Regierung von Schwaben
- Adresse
- Morellstraße 30d
86159 Augsburg - Telefon
- 0821 3156-01
- Website
- www.regierung.schwaben.de
- Bundesland
- Bayern
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