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Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben mit Sitz in Augsburg ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben. Es ist zuständig für Betriebe von der Industriestadt Augsburg bis in die Allgäuer Alpen. Im Rahmen der GDA-Schwerpunktprogramme werden Betriebe gezielt auf Vorhandensein und Qualität ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung geprüft.

Zuständigkeitsgebiet:

Augsburg (Stadt und Landkreis), Aichach-Friedberg, Dillingen a.d. Donau, Günzburg, Neu-Ulm, Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Unterallgäu, Donau-Ries (gesamter Regierungsbezirk Schwaben)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Schwaben
  • Betriebsbesichtigungen und Revisionen
  • Beratung zu Gefährdungsbeurteilung und §5 ArbSchG
  • Überwachung der Einhaltung von Arbeitszeit- und Mutterschutzvorschriften
  • Genehmigungsverfahren für Sonderarbeitszeiten
  • Durchsetzung von Maßnahmenforderungen im Arbeitsschutz

Was prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung und GDA-Konformität
  • Arbeitsschutz in Handwerk und Produktion
  • Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
  • Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen
  • Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
  • Arbeitszeit und Pausenregelung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
GefStoffVGefahrstoffverordnung – Beurteilung und Minimierung chemischer Gefährdungen

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben Betriebe in Augsburg (Stadt und Landkreis) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben scheitert?

Stellt Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Regierung von Schwaben – Gewerbeaufsichtsamt
Adresse
Morellstraße 30d
86159 Augsburg
Telefon
0821 327-01
Bundesland
Bayern

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