Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde für den gesamten Regierungsbezirk Oberbayern einschließlich der Landeshauptstadt München. Es überwacht Betriebe aller Branchen und Größenklassen. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz stellen seit dem GDA-Arbeitsprogramm Psyche einen zentralen Prüfbereich dar.
Zuständigkeitsgebiet:
München (Stadt und Landkreis), Ingolstadt, Rosenheim, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Landsberg am Lech, Eichstätt, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Neuburg-Schrobenhausen, Altötting, Mühldorf a. Inn, Traunstein, Berchtesgadener Land, Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach (gesamter Regierungsbezirk Oberbayern)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im gesamten Regierungsbezirk Oberbayern
- Überwachung von Arbeitsstätten und technischen Anlagen
- Beratung zu Gefährdungsbeurteilung (inkl. psychische Belastungen)
- Prüfung der Einhaltung der Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzvorschriften
- Überwachung von Mutterschutz und Heimarbeit
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
- Homeoffice- und Mobile-Work-Regelungen
- Arbeitszeitdokumentation und Überstundenregelung
- Bildschirmarbeitsplätze und Ergonomie
- Nachtarbeit und Schichtbetrieb im Einzelhandel und Gastronomie
- Gefährdungsbeurteilung bei besonderen Personengruppen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention – Unfallverhütungsvorschriften |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz – Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern Betriebe in München (Stadt und Landkreis) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt
- Adresse
- Heßstraße 130
80797 München - Telefon
- 089 2176-1
- Bundesland
- Bayern
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