Gewerbeaufsichtsamt München – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Gewerbeaufsichtsamt München ist für den staatlichen Arbeitsschutz in der Landeshauptstadt München zuständig. Als eine der am stärksten frequentierten Arbeitsschutzbehörden Bayerns überwacht es Betriebe aller Branchen und Größenklassen. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz stellen seit der GDA-Schwerpunktaktion 2024–2028 einen zentralen Prüfbereich dar.
Zuständigkeitsgebiet:
Landeshauptstadt München und angrenzende Landkreise München, Dachau, Ebersberg
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in Betrieben der Landeshauptstadt München
- Überwachung von Arbeitsstätten und technischen Anlagen
- Beratung zu Gefährdungsbeurteilung (inkl. psychische Belastungen)
- Genehmigung von Arbeiten in gefährlichen Bereichen
- Prüfung der Einhaltung der Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzvorschriften
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt München?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
- Homeoffice- und Mobile-Work-Regelungen
- Arbeitszeitdokumentation und Überstundenregelung
- Bildschirmarbeitsplätze und Ergonomie
- Nachtarbeit und Schichtbetrieb im Einzelhandel und Gastronomie
- Gefährdungsbeurteilung bei besonderen Personengruppen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| BayASchG | Bayerisches Arbeitsschutzgesetz – landesrechtliche Ergänzungen zum Bundesrecht |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention – Unfallverhütungsvorschriften |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz – Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt München die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Gewerbeaufsichtsamt München Betriebe in Landeshauptstadt München und angrenzende Landkreise München auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt München scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt München fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt München vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt München suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Gewerbeaufsichtsamt München – Landeshauptstadt München
- Adresse
- Dachauerstraße 90
80335 München - Telefon
- 089 5116-2426
- gewerbeaufsicht@muenchen.de
- Bundesland
- Bayern
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