Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken mit Sitz in Würzburg ist für den Arbeitsschutz im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken zuständig. Das Einzugsgebiet umfasst sowohl die Weinbauregion Franken als auch Standorte der Logistik- und Pharmabranche. Die Behörde führt im Rahmen der GDA-Leitinitiative regelmäßige Betriebsprüfungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung durch.
Zuständigkeitsgebiet:
Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Kitzingen, Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld (gesamter Regierungsbezirk Unterfranken)
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Unterfranken
- Überwachung von Betrieben der Lebensmittelindustrie, Logistik und Handel
- Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen
- Kontrolle der Arbeitszeiten und Pausenregelungen
- Beratung zu psychischen Belastungen und GDA-Leitlinien
- Genehmigungsverfahren für Arbeitsstätten
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung und GDA-Konformität
- Arbeitsschutz in Logistik und Lagerbereich
- Gefährdungen in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie
- Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
- Arbeitszeit und Nachtschicht
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz – Regelung der Höchstarbeitszeiten |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken Betriebe in Würzburg auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt
- Adresse
- Georg-Eydel-Straße 13
97082 Würzburg - Telefon
- 0931 380-00
- gaa@reg-ufr.bayern.de
- Bundesland
- Bayern
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