Gewerbeaufsichtsamt Würzburg – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Gewerbeaufsichtsamt Würzburg ist für den Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Unterfranken zuständig. Das Einzugsgebiet umfasst sowohl die Weinbauregion Franken als auch Standorte der Logistik- und Pharmabranche. Die Behörde führt im Rahmen der GDA-Leitinitiative regelmäßige Betriebsprüfungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung durch.
Zuständigkeitsgebiet:
Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Kitzingen, Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Unterfranken
- Überwachung von Betrieben der Lebensmittelindustrie, Logistik und Handel
- Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen
- Kontrolle der Arbeitszeiten und Pausenregelungen
- Beratung zu psychischen Belastungen und GDA-Leitlinien
- Genehmigungsverfahren für Arbeitsstätten
Was prüft Gewerbeaufsichtsamt Würzburg?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung und GDA-Konformität
- Arbeitsschutz in Logistik und Lagerbereich
- Gefährdungen in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie
- Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
- Arbeitszeit und Nachtschicht
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| BayASchG | Bayerisches Arbeitsschutzgesetz |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz – Regelung der Höchstarbeitszeiten |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Gewerbeaufsichtsamt Würzburg die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Gewerbeaufsichtsamt Würzburg Betriebe in Würzburg auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt Würzburg scheitert?
Stellt Gewerbeaufsichtsamt Würzburg fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt Würzburg vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt Würzburg suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Gewerbeaufsichtsamt Würzburg – Regierung von Unterfranken
- Adresse
- Peterplatz 9
97070 Würzburg - Telefon
- 0931 380-0
- Website
- www.regierung.unterfranken.de
- Bundesland
- Bayern
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