Sicherheitsfachkraft Weissach im Tal
Baden-Württemberg
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Weissach im Tal. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Weissach im Tal — 1 SiFa-Anbieter
Arbeitssicherheit, Brandschutz Ing.Büro Schlindwein
Weissach im Tal, 71554
Das Ingenieurbüro Fred Schlindwein in Weissach im Tal bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Management. Zum Leistungsspektrum gehören Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitsschutzmanagement sowie Krisen- und Notfallmanagement.
Arbeitsschutz Weissach im Tal — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Weissach im Tal (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Weissach im Tal und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Weissach im Tal beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Weissach im Tal können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Weissach im Tal?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)