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Regierungspräsidium Stuttgart (Gewerbeaufsicht) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

In Baden-Württemberg wird der Regel-Arbeitsschutz von den 44 Stadt- und Landkreisen wahrgenommen; das Regierungspräsidium Stuttgart übt die Fachaufsicht aus und ist zusätzlich für Sonderzuständigkeiten wie IE-Anlagen, Störfallbetriebe, Marktüberwachung, Mutterschutz und Heimarbeit im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG einschließlich psychischer Belastungen ist zentraler Prüfgegenstand des GDA-Arbeitsprogramms Psyche.

Zuständigkeitsgebiet:

Regierungsbezirk Stuttgart: Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Heidenheim

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Fachaufsicht über die Stadt- und Landkreise, die den Regel-Arbeitsschutz vor Ort wahrnehmen
  • Zuständigkeit für IE-Anlagen, Störfallbetriebe und Marktüberwachung
  • Genehmigung und Überwachung gefährlicher Anlagen und Stoffe
  • Durchsetzung des Mutterschutzgesetzes und der Heimarbeiterschutzvorschriften
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Was prüft Regierungspräsidium Stuttgart (Gewerbeaufsicht)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
  • Vollständigkeit und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei mobiler Arbeit und Homeoffice
  • Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften
  • Gefährdungen durch physische und chemische Arbeitsstoffe
  • Unterweisung und Schulung der Beschäftigten

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen (Abs. 3 Nr. 6)
ArbSchGZuVO BWArbeitsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung – bestimmt Kreise und Regierungspräsidien als zuständige Behörden
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention – Pflichten des Unternehmers zur Gefährdungsermittlung
ArbStättVArbeitsstättenverordnung – Anforderungen an Raumklima, Beleuchtung und Ergonomie

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Regierungspräsidium Stuttgart (Gewerbeaufsicht) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Regierungspräsidium Stuttgart (Gewerbeaufsicht) Betriebe in Regierungsbezirk Stuttgart: Stuttgart auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Regierungspräsidium Stuttgart (Gewerbeaufsicht) scheitert?

Stellt Regierungspräsidium Stuttgart (Gewerbeaufsicht) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Regierungspräsidium Stuttgart (Gewerbeaufsicht) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Regierungspräsidium Stuttgart (Gewerbeaufsicht) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Regierungspräsidium Stuttgart – Abteilung 5, Referat 54.4 (Industrie, Schwerpunkt Arbeitsschutz)
Adresse
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Telefon
0711 904-0
Bundesland
Baden-Württemberg

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