Sicherheitsfachkraft Pfullingen
Baden-Württemberg
3 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Pfullingen. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Pfullingen — 3 SiFa-Anbieter
Klotz Hans-Peter Ingenieurbüro für Arbeitsschutz
Pfullingen, 72793
Ingenieurbüro für Arbeitsschutz in Pfullingen bei Reutlingen.
Klotz Hans-Peter
Pfullingen, 72793
Narda Safety Test Solutions GmbH
Pfullingen
Narda Safety Test Solutions ist ein führender Hersteller von Messtechniklösungen für elektromagnetische Feldsicherheit, EMV und HF-Messtechnik mit Sitz in Pfullingen.
Arbeitsschutz Pfullingen — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Pfullingen (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 3 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Pfullingen und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Pfullingen beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Pfullingen können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Pfullingen?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)