Sicherheitsfachkraft Weinheim
Baden-Württemberg
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Weinheim. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Weinheim — 1 SiFa-Anbieter
Alexander Roland Arbeitssicherheit
Weinheim, 69469
Alexander Roland Arbeitssicherheit ist ein inhabergeführtes Beratungsunternehmen in Weinheim mit dem Schwerpunkt Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und gesundheitsförderliche Arbeitsplatzgestaltung. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Dipl.-Ing. FH) berät und unterstützt Alexander Roland Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.
Arbeitsschutz Weinheim — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Weinheim (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Weinheim und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Weinheim beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Weinheim können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Weinheim?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)