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Sicherheitsfachkraft Weilheim an der Teck

Baden-Württemberg

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Weilheim an der Teck: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Weilheim an der Teck - 1 SiFa-Anbieter

Büro für Arbeitssicherheit und Brandschutz in Weilheim an der Teck, geleitet von Jürgen Heiner. Bietet Dienstleistungen im Bereich Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz.

Arbeitsschutz Weilheim an der Teck - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Weilheim an der Teck (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Weilheim an der Teck und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Weilheim an der Teck beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Weilheim an der Teck können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Weilheim an der Teck?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Weilheim an der Teck

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Weilheim an der Teck überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Baden-Württemberg. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Baden-Württemberg

SiFa nach Leistung in Baden-Württemberg

Häufige Fragen zu SiFa in Weilheim an der Teck

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Weilheim an der Teck

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